
einen Waffenschein erwerben
Personen, die über 21 Jahre alt sind und einen Waffenschein erwerben möchten, können unter Einhaltung bestimmter Verfahren und notwendiger Dokumente im Rahmen der strengen Maßnahmen, die im Gesetz Nr. 6136 über Schusswaffen und Messer und andere Instrumente sowie in der gemäß diesem Gesetz erlassenen Verordnung Nr. 91/1779 geregelt sind, eine Waffe besitzen. Mit den jüngsten Änderungen des Gesetzes und der Verordnungen über Waffenscheine hat das Generalkommando der Gendarmerie alle Vorschriften über Jagdgewehre oder -pistolen mit glattem oder gezogenem Lauf in die Zuständigkeit des Generalkommandos der Gendarmerie übernommen.
Einige Berufsgruppen, die einen Waffenschein erhalten können, sind folgende
Honorarkonsuln
Inhaber eines gelben Presseausweises
Juweliere
Generaldirektoren und stellvertretende Generaldirektoren, Regionaldirektoren und Leiter der im Bankengesetz Nr. 4389 definierten Filialen
Pilotprojekt
Einzelpersonen und Unternehmen, deren Umsatz ausreicht, um eine Waffenlizenz zu erhalten (Art.9/h)
Grundstückseigentümer
Herdenbesitzer (9/i)
Bauunternehmer (Art.9/j)
Kraftstoffhändler
50 Versicherte Arbeitnehmer
Besitzer von Schießständen
Wächter von Museen und Denkmälern
Bienenzüchter
Wächter zum Schutz von Explosivstofflagern
Personen, die ihre Einrichtung freiwillig verlassen haben, außer bei Entlassung und aus ähnlichen Gründen
Inhaber von Wechselstuben
Anwälte
Notare
Ehemalige Bürgermeister – Mitglieder der Generalversammlung der Provinz und ehemalige Dorf- und Stadtteilvorsteher
WELCHE ARTEN VON WAFFENSCHEINEN GIBT ES UND WIE LANGE SIND SIE GÜLTIG?
Die Arten von Waffenscheinen sind in zwei separaten Gesetzen mit den Nummern 6136 und 2125 geregelt. Im Rahmen der genannten Gesetze sind die Arten und die Dauer von Waffenscheinen wie folgt geregelt:
Lizenzen nach Gesetz Nr. 6136;
Besitzgenehmigung (5 Jahre gültig)
Tragegenehmigung (5 Jahre gültig)
Führerschein für Beamte (gültig, solange der öffentliche Dienst andauert)
Führerschein für Beamte im Ruhestand, (ohne zeitliche Begrenzung)
Schrotflintenführerschein, (gültig für 5 Jahre)
Lizenzen gemäß Gesetz Nr. 2521;
Waffenschein für glatte Gewehre (5 Jahre gültig)
Händler (Jagdhändler) Zertifikat (gültig für 1-3 Jahre)
