Lizenz zum Führen und Tragen von Waffen

Lizenz zum Führen und Tragen von Waffen

Jeder türkische Staatsbürger, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und auf den keine der in Artikel 16 der Verordnung über Schusswaffen, Messer und andere Instrumente mit dem Titel “Bedingungen, die der Erteilung eines Waffenscheins entgegenstehen”, aufgeführten Bedingungen zutrifft, kann eine Waffe zum Besitz erwerben.

Wer einen Waffenschein zum Zwecke des Waffenbesitzes erwerben möchte, muss sich mit einem Antrag an die Provinzregierung wenden, in der er seinen Wohnsitz hat. Nach Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen wird ein Waffenbesitzschein für nicht behinderte Personen ausgestellt, sofern sie die erforderlichen Gebühren und Steuern entrichten.

WEM WIRD EIN WAFFENFÜHRERSCHEIN AUSGESTELLT?
Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird den folgenden Personen erteilt:

Personen, deren Leben in äußerer Gefahr ist,
Pressevertreter, Bauunternehmer, Tankstellenbesitzer usw,
Bestimmte Amtsträger wie Rechtsanwälte und Notare,
Personen, die befugt sind, Verfügungen zu treffen, die in den Aufgabenbereich der Polizei fallen,
Angestellte, die in Schutz-, Wartungs- und Reparaturarbeiten des Staates, der Gemeinden, der Sonderverwaltungen und der staatlichen Wirtschaftsunternehmen tätig sind,
Personen, die mit Geld zu tun haben (z.B. Juwelier, Sarraf usw.)
Personen in besonderen Positionen,
einige Beamte im Ruhestand,
In den im Gesetz genannten Fällen können sie eine Lizenz zum Tragen erhalten.

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