vom Gehalt abgezogene Unterhaltszahlungen

WERDEN DIE UNTERHALTSZAHLUNGEN VOM GEHALT ABGEZOGEN?
Bei Unterhaltsforderungen ist es möglich, das Gehalt zu pfänden. Die Unterhaltsforderungen sind nämlich privilegierter als andere Forderungen. Selbst wenn der Schuldner eine frühere Gehaltspfändung hat, wird das Verfahren zunächst für die Pfändung der Unterhaltsforderung durchgeführt.

Bei den Unterhaltszahlungen handelt es sich um eine Forderung, die regelmäßig jeden Monat gezahlt werden muss. Wird ein Vollstreckungsverfahren zur Eintreibung der Unterhaltsforderung eingeleitet, wird das Vermögen des Schuldners bis zur Höhe der monatlich zu zahlenden Unterhaltsbeträge gepfändet.

Bei aufgelaufenen Unterhaltsforderungen verhält es sich jedoch anders. Bei einer aufgelaufenen Unterhaltsforderung wird zunächst die gesamte Unterhaltsforderung für einen Monat vom Gehalt des Schuldners eingezogen. Dann wird die Einziehung der aufgelaufenen Unterhaltsforderung durch Abzug von ¼ des Gehalts pro Monat abgeschlossen.

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