
KANN ES MEHR ALS EINE LOHNPFÄNDUNG GEBEN?
Der Schuldner kann mehr als einem Gläubiger etwas schulden. Daher wird mehr als eine Vollstreckungsakte gegen ihn eröffnet. In diesem Fall treiben die Gläubiger, die ein Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner einleiten, ihre Forderungen der Reihe nach ein. Dies hängt von der Art und dem Zeitpunkt der Forderung ab. Mit anderen Worten: Je nachdem, welcher Gläubiger dem Arbeitgeber den Pfändungsbeschluss zuerst zustellt, wird die Gehaltspfändung für die Schulden dieses Gläubigers zuerst durchgeführt. Es kommt also nicht darauf an, welche Forderungen des Gläubigers fällig sind oder welcher Gläubiger als erster das Vollstreckungsverfahren eröffnet. Es kommt darauf an, welcher Gläubiger dem Arbeitgeber den Pfändungsbeschluss zuerst zustellt.
Es gibt eine Ausnahme für Unterhaltsforderungen. Unterhaltsforderungen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung an den Arbeitgeber in der ersten Reihenfolge erfasst. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für aufgelaufene Unterhaltsforderungen.
WANN ENDET DIE GEHALTSPFÄNDUNG?
Es ist möglich, die Schulden durch Abzüge vom Gehalt des Schuldners zu beenden. Je nachdem, wie hoch die Schulden sind und ob es mehrere Gläubiger gibt, kann es natürlich lange dauern. Denn wenn es mehr als einen Gläubiger gibt, werden die Gläubiger der Reihe nach von der Gehaltspfändung erfasst. Lohnpfändung.
