Personen, die nicht im Besitz eines Waffenscheins sind

Personen, die nicht im Besitz eines Waffenscheins sind

Um einen Waffenschein zu erhalten, muss bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts ein Antrag mit den folgenden Informationen und Unterlagen gestellt werden:

Antrag
3 Fotos, die innerhalb des letzten Jahres aufgenommen wurden,
Ein ärztliches Gutachten von öffentlichen Krankenhäusern oder staatlichen oder Stiftungsuniversitätskliniken, dass keine Beeinträchtigung für die Erteilung eines Waffenscheins vorliegt,
Gebührenbescheinigung,
Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass keine überfälligen Steuerschulden in Höhe von mehr als TL bestehen.
WER ERHÄLT KEINEN WAFFENSCHEIN?
Die folgenden Personen können keinen Waffenschein erhalten:

Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Personen, die aufgrund eines ärztlichen Gutachtens als geistig, psychologisch, neurologisch oder physisch unfähig gelten, einen Waffenschein zu erwerben,
Eingeschränkte Personen und Personen, die aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen sind,
Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurden, außer bei fahrlässigen Straftaten,
Personen, die wegen mehr als zwei zu verschiedenen Zeitpunkten begangenen gleichartigen oder verschiedenartigen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe oder einer schweren Freiheitsstrafe und/oder einer gerichtlichen Geldstrafe verurteilt worden sind, ausgenommen fahrlässig begangene Straftaten oder Straftaten, die über die Presse verbreitet wurden,
Personen, die aus den türkischen Streitkräften entlassen oder entlassen worden sind,
Personen, die aus dem Berufs- oder Staatsdienst entlassen wurden, oder Personen, die aufgrund einer Verurteilung aus dem Staatsdienst entlassen wurden,
Personen, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1402 in den Ruhestand versetzt wurden,
Personen, die wegen Straftaten mit Schusswaffen verurteilt wurden,
Personen, die Straftaten mit einer zugelassenen Schusswaffe begehen,
Personen, die aufgrund von Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit bei der Aufbewahrung einer zugelassenen Waffe die Begehung einer Straftat oder den Selbstmord oder Selbstmordversuch anderer verursachen,
Personen, die eine Schusswaffe in einem Wohngebiet oder auf einer öffentlichen Straße abfeuern, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind,
Personen, die wegen schändlicher Straftaten verurteilt wurden,
Wer wegen einer der folgenden Straftaten verurteilt wurde: Herstellung, Einfuhr oder Ausfuhr von Drogen und psychotropen Stoffen ohne Genehmigung oder unter Verstoß gegen eine Genehmigung oder der Versuch einer solchen Herstellung, des Verkaufs, des Anbietens, des Kaufs, des Besitzes, der Übergabe oder der Übernahme durch eine andere Person, des Versands oder der Beförderung, des Kaufs, des Verkaufs, der Übergabe oder der Lieferung auf irgendeine Weise,
Diejenigen, die eine Straftat mit einer der in Artikel 4 des Gesetzes Nr. 6136 genannten scharfen Stichwaffen begehen und dafür zu einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe verurteilt werden,
Diejenigen, die die ausstellende Behörde nicht innerhalb von sechs Monaten benachrichtigen, obwohl die Gründe für die Erteilung des Waffenscheins weggefallen sind (ausgenommen diejenigen, die die Verwaltungsstrafe bezahlen),
Diejenigen, die Schusswaffen an Orten tragen, an denen das Tragen von Schusswaffen nach dem Gesetz Nr. 6136 verboten ist,
Diejenigen, die die im Inventar der Generaldirektion für Jugend und Sport registrierten Waffen für andere Zwecke verwenden,
Sie können keinen Waffenschein erhalten.

WO DÜRFEN SCHUSSWAFFEN NICHT GETRAGEN WERDEN?
Es gibt Orte, an denen das Mitführen und der Besitz von Waffen verboten ist. Diese Orte sind folgende:

Gerichtsverhandlungen, Gerichtssäle, psychiatrische Abteilungen von Krankenhäusern, psychiatrische Kliniken, Gefängnisse und Haftanstalten sowie alle Arten von Justizvollzugsanstalten oder deren Nebengebäude,
Wohnheime, in denen Studenten gemeinsam wohnen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Versammlungen politischer Parteien im Freien und in Gebäuden, Versammlungen und Demonstrationszüge mit oder ohne Genehmigung, Gewerkschaften, Vereinigungen und Orte, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Struktur oder ihren Versammlungen und Kongressen stehen, Orte, an denen alle Arten von Sportspielen und -wettbewerben abgehalten werden, Arbeitsstätten, an denen Streiks und Aussperrungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz oder gegen das Gesetz durchgeführt werden,
Die Hauptgebäude der Großen Nationalversammlung der Türkei und die vom Präsidium des Parlaments festgelegten Orte,
Das Mitführen von Waffen an diesen Orten ist nicht möglich, auch wenn sie eine Genehmigung haben.

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