Bestellung eines Anwalts für das Opfer in der Strafprozessordnung und rechtliche

Bestellung eines Anwalts für das Opfer in der Strafprozessordnung und rechtliche

Gesetzliche Regelung:
Artikel 234 des Gesetzes Nr. 5271 über die Rechte des Opfers und des Beschwerdeführers
ist geregelt. Demnach wird dem Opfer und dem Beschwerdeführer, wenn sie keinen Anwalt haben, von der Anwaltskammer ein Vertreter zur Seite gestellt.
Das Opfer hat das Recht, die Bestellung eines Anwalts zu beantragen. Das Opfer hat das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet,
taub oder stumm ist oder sich nicht selbst ausdrücken kann und einen Vertreter hat
Ist er abwesend, so wird ohne seinen Antrag ein Stellvertreter bestellt (§ 234/2). Strafprozessordnung .
Die Regelung im Gesetzentwurf lautete wie folgt:
“Rechte des Opfers der Straftat und des Beschwerdeführers:
Artikel 246: Die Rechte des Opfers der Straftat und des Beschwerdeführers sind wie folgt:

  1. in der Ermittlungsphase;
    a. Beantragung der Erhebung von Beweismitteln,
    b. Ein Dokument der Staatsanwaltschaft, sofern es die Vertraulichkeit und den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen nicht beeinträchtigt
    ein Ersuchen um eine Probe,
    c. in Übereinstimmung mit Artikel 153, seinen Anwalt und die Dokumente der Untersuchung und der beschlagnahmten und
    die in Gewahrsam befindlichen Gegenstände zu besichtigen,
    d. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Nichtverfolgung unterliegt dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren
    das Recht auf Einspruch entsprechend auszuüben.
  2. in der Phase der Strafverfolgung;
    a. Über die Anhörung informiert zu werden,
    b. Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung,
    c. Persönliche Rechte in dem öffentlichen Verfahren, an dem er teilnimmt, sofern der Gegenstand und die Art des Verfahrens günstig sind
    keinen Antrag stellen,
    d. Beantragung von Proben von Protokollen und Dokumenten,
    e. Beantragung der Ladung von Zeugen,
    f. Wenn er keinen Anwalt hat, wird er von der Anwaltskammer als Teilnehmer gemäß Artikel 251 gestellt.
    die Bestellung eines Rechtsanwalts zu beantragen,
    2
    g. Rechtsmittel gegen die das Verfahren abschließenden Entscheidungen, sofern sie an dem Verfahren mitgewirkt haben
    Rechtsmittel.
    Diese Rechte sind den Opfern der Straftat und dem Beschwerdeführer zu erläutern und zu erklären, und dies ist im Bericht zu vermerken.
    aufgezeichnet wird.

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