Abhören von Kommunikation

Abhören von Kommunikation

Feststellung der Kommunikation: Es handelt sich um die Abfrage der Telefonaufzeichnungen der Personen und die Feststellung, mit wem, in welchem Zeitraum und in welchen Zeitabständen sich die Personen mit diesen Aufzeichnungen getroffen haben.

KÖNNEN EHEGATTEN DIE FESTSTELLUNG DER KOMMUNIKATION BEANTRAGEN?

In der bisherigen Praxis war es möglich, die Feststellung der Kommunikation nicht nur der Prozessparteien, sondern auch Dritter zu beantragen. Das Gericht nahm diese Anträge an und schrieb ein Schreiben an die Betreiber der Kommunikation, um die Einzelheiten der Kommunikation zu erfahren. Diese Praxis verstößt gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit. In der gegenwärtigen Praxis wird die Frage unrechtmäßiger Beweismittel umfassend geprüft, und dieser Rahmen wird durch verschiedene Auslegungen erweitert. So wird die Verletzung der Rechte und Freiheiten der Parteien und Dritter verhindert.

Die Feststellung der Kommunikation kann von den Parteien beim Gericht beantragt werden, und das Gericht kann diese Anträge annehmen und die Feststellung der Kommunikation beantragen. Das Gericht wird gewissermaßen zu einem Vermittler in Bezug auf die Kommunikationsaufzeichnungen der Ehegatten. Die rechtlichen Grenzen des Ersuchens um Aufzeichnung der Kommunikation sind umstritten. Ist die Praxis der Kommunikationsaufzeichnung also rechtmäßig? Auch wenn die Debatte über diese Frage noch nicht abgeschlossen ist, stellt die Überwachung der Kommunikation einen Eingriff in die in unserer Verfassung verankerte Freiheit der Kommunikation und des Privatlebens dar.

DRITTE, DIE NICHT AN DEM FALL BETEILIGT SIND, KÖNNEN DIE ÜBERWACHUNG DER KOMMUNIKATION BEANTRAGEN.

KANN SIE BEANTRAGT WERDEN?

Obwohl einige Gerichte die Anträge von Dritten außerhalb des Falles als Ergebnis der Feststellung der Kommunikation akzeptieren, sind diese Anträge von Dritten außerhalb des Falles gegen das Gesetz.

KANN EINER DER EHEGATTEN DAS GERICHT ERSUCHEN, FESTZUSTELLEN, OB DER ANDERE EHEGATTE MIT DRITTEN IN EINEM HOTEL WOHNT?

In diesem Fall können die Parteien das Gericht ersuchen, ein Schreiben an die Polizei zu richten und das Gericht zu bitten, festzustellen, ob der beklagte Ehegatte mit einer anderen Frau oder einem anderen Mann in einem Hotel übernachtet hat. Das Gericht kann auch beschließen, ein Schreiben an die Polizei in dieser Richtung zu richten. Es ist jedoch unzulässig, mit eigenen Mitteln Hotelaufzeichnungen zu beschaffen und sie dem Gericht vorzulegen, und diese Aufzeichnungen können vom Gericht nicht als Urteilsgrundlage herangezogen werden, da die auf diese Weise vorgelegten Aufzeichnungen unzulässige Beweismittel sind.

Dies verstößt gegen den in unserer Verfassung verankerten Grundsatz der Kommunikationsfreiheit und der Unverletzlichkeit des Privatlebens. Die in unserer Verfassung geregelten Grundrechte und Freiheiten können nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden, und in dieses Grundrecht kann nur durch eine richterliche Entscheidung eingegriffen werden.

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