
Was ist eine Siedlung und welche Grundsätze gelten?
BESCHREIBUNG
Artikel 19/1 des türkischen Zivilgesetzbuches definiert die Niederlassung wie folgt: “Die Niederlassung ist der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht aufhält, sich dauerhaft niederzulassen”.
GRUNDSÄTZE FÜR DIE NIEDERLASSUNG
1) Einzigartigkeit der Niederlassung
Artikel 19/2 des Zivilgesetzbuches. In unserem Recht kann eine Person nicht mehr als einen Wohnsitz haben. Diese Regel gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Sie gilt jedoch nicht für Handels- und Industrieunternehmen. Der Grundsatz der Einzigartigkeit des Wohnsitzes bedeutet jedoch nicht, dass eine Person nicht zu mehr als einem Ort Beziehungen haben kann. Eine Person kann Häuser haben, in denen sie sich im Sommer und im Winter an verschiedenen Orten aufhält; in einem solchen Fall entscheidet der Richter, wo der Wohnsitz liegt (gemäß Artikel 4 des Zivilgesetzbuches übt er sein Ermessen aus).
Wenn einer der Ehegatten seinen Wohnsitz an einem anderen Ort hat, wird das Haus, in dem sie sich gemeinsam aufhalten, als ihr Wohnsitz gemäß TMK 186 betrachtet.
2) Verpflichtung zur Niederlassung
Dieser Grundsatz besagt, dass jeder einen Wohnsitz haben muss. Für diejenigen, die keinen Wohnsitz haben, sind in ZGB 20 entsprechende Regelungen getroffen. Gemäß Absatz 2 gilt der Wohnort derjenigen, die keinen Wohnsitz in der Türkei haben, als ihr Wohnsitz.
3) Kontinuität der Niederlassung
Das bedeutet, dass jeder Mensch von der Geburt bis zum Tod einen Wohnsitz hat. Natürlich kann eine Person ihren Wohnsitz wechseln, aber sie hat einen Wohnsitz von der Geburt bis zum Tod, und das ist es, was Kontinuität bedeutet.
Arten der Niederlassung
1) Unabhängige Siedlung: Dies ist die Bezeichnung für die außerhalb des türkischen Zivilgesetzbuches gegründete Niederlassung. Sie wird unabhängig von der Person selbst gegründet.
