
Merkmale des kontinentalen Europas und des Common Law
KONTINENTALEUROPÄISCHES RECHTSSYSTEM
Diese Bezeichnung bezieht sich auf Europa, mit Ausnahme von England. Es handelt sich um das System der Länder, die sich weitgehend auf das römische Recht stützen.
Merkmale:
1- Kodifiziert: Das schwarze europäische Rechtssystem ist ein kodifiziertes Rechtssystem. Es entsteht, indem die ungeschriebenen Regeln gesammelt und in schriftlicher Form festgehalten werden. Das römische Recht wurde von Justinian I. mit dem Corpus Iuris Civilis kodifiziert.
Die Ausnahme ist, dass das Verwaltungsrecht in Frankreich und der Türkei nicht kodifiziert wurde. Die Vorschriften sind unübersichtlich.
2- Es ist schriftlich: Das kontinentaleuropäische Rechtssystem ist in der großen Mehrheit ein schriftliches Rechtssystem (das Gewohnheitsrecht ist nur eine ergänzende Quelle, es ist nicht schriftlich).
3- Die Rechtsprechung ist nicht die Hauptquelle: In diesem System wird die Rechtsprechung nur als Hilfsquelle des Rechts betrachtet. Die Entscheidung eines höheren Gerichts bindet weder die untere Instanz noch andere Gerichte; es gibt jedoch Ausnahmen. In der Türkei und in Frankreich ist das Verwaltungsrecht weitgehend ein rechtswissenschaftlicher Zweig des Rechts. Die Vereinheitlichung der Rechtsprechung Entscheidungen der obersten Gerichte sind auch für die unteren Gerichte verbindlich.
4- Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Recht: Die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Recht geht auf das römische Recht zurück.
5- Trennung der Gerichtsbarkeit: Im kontinentaleuropäischen System gibt es mindestens zwei getrennte Justizsysteme. Dies sind die Justiz und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Beide Gruppen haben ihre eigenen übergeordneten Gerichte. Europas .
COMMON-LAW-SYSTEM
Das Common Law oder angelsächsische Rechtssystem, das in England entstanden ist, gilt auch in Ländern wie den USA, Kanada, Australien und Indien. Es basiert auf den alten Bräuchen und Traditionen Englands.
