
vorsätzliche Tötung und Bedrohung mit einer Waffe in den Urteilen des Kassationsgerichtshofs
- Strafkammer 2020/3236 E. , 2021/9523 K.
“Rechtsprechungstext”
GERICHT :Strafkammer
STRAFTATEN : Vorsätzliche Tötung, Bedrohung mit einer Waffe, Sachbeschädigung, Unterschlagung von Beweismitteln, Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung
URTEILE :1) Mit dem Urteil des 1. Zivilgerichts Uşak vom 10.09.2019 und den Nummern 2018/336 Haupt, 2019/282 Entscheidung;
Über den Angeklagten …;
a) gemäß Artikel 81/1 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 wegen vorsätzlichen Mordes an … zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt,
b) gemäß Artikel 106/2-a des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 wegen Bedrohung mit einer Waffe gegen … zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt,
c) gemäß Artikel 151/1 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 wegen Sachbeschädigung gegen … zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt,
Über den Angeklagten …;
a) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten gemäß Artikel 281/1 des StGB Nr. 5237 wegen des Vergehens der Verheimlichung von Beweismitteln verurteilt,
b) freigesprochen vom Straftatbestand der Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung gemäß Artikel 223/2-e der Strafprozessordnung Nr. 5271,
Über den Angeklagten …;
Verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten gemäß Artikel 281/1 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 wegen des Delikts des Verschweigens von Beweisen für ein Verbrechen,
2) Beschluss der 1. Strafkammer des … Oberlandesgerichts vom 28/02/2020 mit den Nummern 2020/300 Esas, 2020/260 Beschluss. Kassationsgerichtshofs.
IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION
… Die Entscheidung der 1. Strafkammer des Oberlandesgerichts vom 28.02.2020 mit den Nummern 2020/300 Esas, 2020/260 Entscheidung der 1. Strafkammer des Oberlandesgerichts vom 28.02.2020 wurde von dem Verteidiger des Angeklagten, dem Teilnehmer … Rechtsanwalt, gemäß der Strafprozessordnung Nr. 5271
