Muster eines Antrags auf Abgabe einer Erklärung im einfachen Gerichtsverfahren

Muster eines Antrags auf Abgabe einer Erklärung im einfachen Gerichtsverfahren

ANTALYA STRAFGERICHTSHOF ERSTER INSTANZ

AKTENZEICHEN : …/… E.

KLIENT :

BEKLAGTER : Av.

ANGESCHWORENER :

BEKLAGTER :

GEGENSTAND : Dies ist unsere Petition, die unsere Erklärungen für ein einfaches Gerichtsverfahren enthält.

ERLÄUTERUNGEN :

1-) In Übereinstimmung mit dem Zwischenbeschluss Ihres Gerichts vom …/…/…. über das einfache Verfahren geben wir folgende Erklärungen zur Sache ab, die wir innerhalb der uns durch den uns zugestellten Akteneinsichtsbericht gesetzten Frist abgegeben haben.



2-) Wie wir in unserem Strafantrag klar dargelegt haben, wurde unsere Mandantin von der Beklagten sexuell belästigt. Der Vorfall ist umso schwerwiegender, als der Beklagte ein Freund der Familie und Nachbar unseres Mandanten ist. Unser Mandant hat sich dem Angeklagten mit der Nähe und dem Vertrauen eines Bruders genähert und wurde von ihm belästigt.



3-) Der Verteidiger des Angeklagten hat in seinem Antrag vom …/…/…. versucht, den Tatbestand der sexuellen Belästigung zu bestreiten. Es kommt jedoch nicht in Frage, dass unsere Mandantin sich diese Situation selbst ausgedacht oder erfunden hat. Als sie unter dem Schock und der Angst vor dem Vorfall nach Hause zurückkehrte, ereignete sich der Vorfall, als die Familienmitglieder, mit denen sie zusammenlebte, misstrauisch wurden und auf sie losgingen und versuchten, ihr sozusagen das Wort aus dem Mund zu nehmen.



4-) Durch den Vorfall hat sich auch die Psyche unserer Klientin erheblich verschlechtert und sie zögert nun, allein auf die Straße zu gehen. Diese Situation wird durch den zu erstellenden Bericht der gerichtsmedizinischen Einrichtung noch deutlicher werden.



5-) Infolge dieses Vorfalls tat der Angeklagte weiterhin so, als sei nichts geschehen, und ging weiterhin unter dem Vorwand, ein Nachbar und Freund der Familie zu sein, im Haus der Mandantin ein und aus, so dass unsere Mandantin jedes Mal Angst bekam, wenn sie ihn sah, und sich nicht mehr aus ihrem Zimmer traute.
In seiner Verteidigung in der Hauptsache hat der Angeklagte behauptet, dass “unsere Mandantin keine Absicht hatte”. Die Straftat der sexuellen Belästigung kann jedoch nicht ohne den Willen und die Absicht des Angeklagten begangen werden.



SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Aus den Gründen, die wir oben zu erläutern versucht haben, beantragen wir, da die materiellen und moralischen Elemente der Straftat eingetreten sind, in Vollmacht, dass der Angeklagte für die ihm zur Last gelegte Straftat verurteilt wird. …/…/…




Vertreter des Opfers

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