
die Verwendung eines Diploms, von dem der Arbeitnehmer weiß, dass es gefälscht ist, eine berechtigte Kündigung des Arbeitsvertrags darstellt
- Zivilkammer
Hauptnummer: 2010/22804 E
Entscheidungsnummer: 2012/32150
“Rechtsprechungstext”
GERICHT DER ERSTEN INSTANZ (ARBEITSGERICHT)
KLAGE: Der Kläger beantragte eine Entscheidung über die Zahlung der Abfindungs- und Kündigungsgeldforderung.
Das Amtsgericht gab dem Antrag statt.
Da der Anwalt des Beklagten gegen das Urteil fristgerecht Berufung eingelegt hat, wurde die Akte geprüft und die Notwendigkeit nach Anhörung des vom Untersuchungsrichter … erstellten Berichts zur Akte erörtert und geprüft:
Y A R G I T A Y ENTSCHEIDUNG
A) Zusammenfassung des Antrags des Klägers:
Der Anwalt des Klägers hat in seiner Klageschrift behauptet, dass der Kläger vom 11.04.2000 bis 19.06.2009 bei der Beklagten beschäftigt war, seine Forderungen trotz der unrechtmäßigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bezahlt wurden, und hat von der Beklagten die Zahlung von Abfindung und Kündigungsentschädigung verlangt und eingeklagt.
B) Zusammenfassung der Klageerwiderung der Beklagten:
Der Anwalt der Beklagten hat in seiner Erwiderung kurz dargelegt, dass der Kläger bei seiner Einstellung neben anderen Bewerbungsunterlagen auch das Zeugnis der Keşan Industrial Vocational High School vorgelegt hat, dass bei der auf die erhaltene Kündigung hin durchgeführten Untersuchung festgestellt wurde, dass das Zeugnis nicht dem Kläger gehört, und dass daher der Arbeitsvertrag des Klägers aus wichtigem Grund gemäß Artikel 25/II-a gekündigt wurde, und hat die Abweisung der Klage beantragt.
C) Zusammenfassung der Entscheidung des Amtsgerichts:
Das Gericht stellte fest, dass es durch die Zeugenaussage bestätigt wurde, dass der Kläger die Arbeitsbescheinigung und den Arbeitsvertrag bei seiner Einstellung nicht ausgefüllt hat, dass der Kläger 9 Jahre lang als Qualitätskontrolleur gearbeitet hat, dass es kein Informationsdokument darüber gibt, wie der Kläger als Qualitätskontrolleur eingestellt wurde. gefälscht .
