
der Ehegatte, der den Ex-Geliebten erwähnt, wird als schuldig betrachtet
Wenn eine Person nach der Heirat ständig über ihre Ex-Freundin spricht und Dinge sagt wie “Ich wünschte, ich hätte meine Ex-Freundin geheiratet, ich wäre mit ihr glücklicher gewesen, ich bereue es, dich geheiratet zu haben, ich vermisse meine Ex-Freundin”, wird dies als Fehler angesehen. Denn das gemeinsame Leben in der ehelichen Gemeinschaft kann nur in gegenseitiger Liebe und Achtung weitergehen. Worte oder Verhaltensweisen, die das gemeinsame Leben in seinen Grundfesten erschüttern, können eine solche Unvereinbarkeit verursachen, dass eine Fortsetzung der Verbindung unmöglich ist. Das folgende Beispiel einer Entscheidung des Kassationsgerichtshofs ist nur eines von vielen Beispielen zu diesem Thema.
Text “Rechtsprechung”
GERICHTSHOF Familiengericht
ART DES FALLS Gegenseitige Scheidung
2. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs
Hauptnummer: 2016/10455
Entscheidungsnummer: 2018/ 1541
Nach Abschluss der Verhandlung des Rechtsstreits zwischen den Parteien wurde das oben datierte und nummerierte Urteil des Amtsgerichts durch den beklagten klagenden Mann im Sinne beider Fälle angefochten, die Akten wurden verlesen und erörtert:
Obwohl das Gericht entschied, die Scheidungsklage des beklagten Mannes abzuweisen und die Klage der klagenden Frau anzunehmen und die Parteien zu scheiden, indem es feststellte, dass den beklagten Mann ein Verschulden an der Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft treffe, ging aus der Verhandlung und den erhobenen Beweisen hervor, dass der beklagte Mann zusätzlich zu den vom Gericht anerkannten Mängeln häufig seine Ex-Freundin erwähnte, die Heirat mit seiner Frau bereute und sagte, er wäre glücklicher gewesen, wenn er seine Ex-Freundin geheiratet hätte. erwähnt.
