keine günstige oder ungünstige Entscheidung über den Gegenstand des Rechtsstreits

keine günstige oder ungünstige Entscheidung über den Gegenstand des Rechtsstreits

T.C. URTEIL

  1. Strafkammer
    Main: 2016/10041
    Entscheidung: 2016/9083
    Entscheidungsdatum: 30.06.2016

STRAFTATBESTAND DES DIENSTLICHEN VERTRAUENSMISSBRAUCHS – KEINE POSITIVE ODER NEGATIVE ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN STREITGEGENSTAND – NOTWENDIGKEIT DER AUFHEBUNG DES URTEILS

ZUSAMMENFASSUNG: Gemäß Artikel .des türkischen Strafgesetzbuches sollte entschieden werden, dass die in Absatz .c) des genannten Artikels geschriebene Entziehung von Rechten nicht nur in Bezug auf die elterlichen, vormundschaftlichen oder treuhänderischen Befugnisse des Angeklagten gegenüber seinen eigenen Nachkommen angewandt werden sollte, und dass dem Angeklagten diese Rechte und Befugnisse in Bezug auf andere als seine Nachkommen bis zum Abschluss der Vollstreckung der Strafe entzogen werden sollten, ohne dass eine andere Entscheidung in Betracht gezogen werden sollte, und dass das Fehlen einer positiven oder negativen Entscheidung über den Verfahrensgegenstand eine Aufhebung erforderte.

(5237 S. K. art. 53) (5271 S. K. art. 231)

Fall: Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt; nachdem die Akte nach der Art der Berufung, der Art der Strafe, der Dauer und dem Datum der Straftat verlesen wurde, wurde sie im Namen der türkischen Nation diskutiert und geprüft;

In der Prüfung, die entsprechend der Berufung des Verteidigers des Angeklagten durchgeführt wurde;

Da die zusätzliche Entscheidung des Gerichts vom 18.02.2016 mit der Nummer 2014/238 Esas 2016/31 Entscheidung des Gerichts über die Zurückweisung des Berufungsantrags dem Verfahren und dem Gesetz entspricht, werden die Berufungseinwände des Verteidigers des Angeklagten zurückgewiesen und das Urteil wird wie beantragt ANGENOMMEN,

In der Prüfung, die in Anbetracht der Tatsache durchgeführt wurde, dass sich die Berufung des Vertreters der Verwaltung des Beteiligten … auf das im Rahmen des Gesetzes Nr. 5607 ergangene Urteil richtet;

1- Am 16.10.2014 lieferte der Beklagte 19. 824 Liter Heizöl in die Provinz Muş, am 17.10.2014 um 02:00 Uhr brach im Bezirk Baykan ein Feuer aus, infolge des Eingreifens und der Feststellungen der Feuerwehr und der Ordnungshüter wurden 3 der Deckel am oberen Teil des Tankwagens geöffnet und zwei versiegelt, Da laut PAL-Bericht 2060 Liter Heizöl ohne Kennzeichnung und unter Verstoß gegen die technischen Vorschriften im Tankwagen beschlagnahmt wurden, und da der Angeklagte die 86-minütige Verspätung in der Fahrtroute und die Situation bezüglich des Heizöls nicht erklären konnte, da davon ausgegangen wurde, dass das verfahrensgegenständliche Heizöl ins Land geschmuggelt wurde, wird in Artikel 89 des zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzes Nr. 6545 festgestellt. Wenn jedoch davon ausgegangen wird, dass das Heizöl, das keinen Marker enthält oder dessen Füllstand ungültig ist, illegal ins Land geschmuggelt wurde, wird eine Strafe auf der Grundlage der Bestimmung des zehnten Absatzes verhängt.” Unter Berücksichtigung der zwingenden Bestimmung im 3/11-letzten Artikelabsatz des Gesetzes Nr. 5607, geändert durch Artikel 89 des Gesetzes Nr. 6545, das zum Zeitpunkt der Straftat in Kraft war, wurde nicht davon ausgegangen, dass die Anwendung gemäß Artikel 3/5 und 3/10 des oben genannten Gesetzes mittels des 3/11-letzten Satzes des Gesetzes Nr. 5607 erfolgen sollte,

2-CPC Artikel 231. Der Angeklagte, der kein objektives Hindernis für den in Artikel 231 der Strafprozessordnung geregelten Aufschub der Urteilsverkündung hat, der in seiner vor dem Instruktionsgericht geführten Verteidigung den Aufschub der Urteilsverkündung beantragt hat und der sich des öffentlichen Schadens nicht bewusst war, da der Instruktion kein KEMT-Befehl beigefügt war, die Feststellung, dass der Betrag, der sich aus der Summe der Zölle und anderer mitwirkender Steuern und finanzieller Belastungen ergibt, die bei der Einfuhr der Waren, die Gegenstand des Verfahrens sind, festgelegt wurden, einen öffentlichen Schaden darstellt, und dass je nach Ergebnis gegebenenfalls eine Entscheidung unter Berücksichtigung des Paragraphen 231/9 der Strafprozessordnung zu treffen ist, wobei entschieden wird, die Verkündung des Urteils nicht aufzuschieben, weil der öffentliche Schaden nicht beseitigt wurde,

3-Da einige Teile des Artikels 53 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 durch den Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015 mit den Nummern 2014/140, 2015/85, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 24.11.2015 mit der Nummer 29542 in Kraft getreten ist, aufgehoben wurden, besteht die Verpflichtung, den genannten Artikel neu zu bewerten,

Gemäß Absatz 3 des Artikels 53 des türkischen Strafgesetzbuches ist zu entscheiden, dass der in Absatz c) des genannten Artikels festgelegte Rechtsentzug für den Angeklagten, dessen nicht kurzfristige Freiheitsstrafe aufgeschoben wurde, nicht nur in Bezug auf die elterlichen, vormundschaftlichen oder treuhänderischen Befugnisse des Angeklagten gegenüber seinen eigenen Nachkommen anzuwenden ist, sondern dass ihm diese Rechte und Befugnisse in Bezug auf andere als seine Nachkommen bis zum Abschluss der Strafvollstreckung entzogen werden,

4 – Keine günstige oder ungünstige Entscheidung in der Sache selbst,

Da es gegen das Gesetz verstößt und die Berufungseinwände des Vertreters des Teilnehmers …Verwaltung in dieser Hinsicht als angemessen erachtet werden, wurde am 30.06.2016 einstimmig beschlossen, das Urteil gemäß Artikel 321 der Strafprozessordnung Nr. 1412 in Kraft gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 aufzuheben.

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