
Entschädigungsklage – der in der Entscheidung über die Einziehung der Entschädigung abgelehnte Betrag liegt unterhalb der Berufungsgrenze, da sie rechtskräftig ist – Ablehnung der Berufungsanträge des Anwalts des Klägers
T.C YARGITAY 23. Zivilkammer Main: 2016/ 9666 Entscheidung: 2020 / 1094 Entscheidungsdatum: 19.02.2020
ZUSAMMENFASSUNG: Der Anwalt des Klägers hat Berufung eingelegt mit der Begründung, dass die Forderung … TL beträgt und der in der gerichtlichen Entscheidung über die Teilannahme der Sache und die Einziehung des Gesamtbetrages … abgelehnte Betrag rechtskräftig ist, da er betragsmäßig unter der Berufungsgrenze liegt. Da das Gericht über die Berufungsanträge der Endentscheidungen entscheiden kann und der Kassationsgerichtshof gemäß der Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung mit der Nummer … über die Zurückweisung des Berufungsantrags entscheidet, ist es notwendig, über die Zurückweisung der Berufungsanträge des Anwalts des Klägers zu entscheiden.
(1086 S. Code Art. 427)
Am Ende der Verhandlung der Entschädigungsklage zwischen den Parteien wurde die Akte geprüft, das Urteil zur teilweisen Annahme der Klage aus den im Urteil geschriebenen Gründen wurde geprüft, die Akte wurde geprüft und die Notwendigkeit wurde diskutiert und erwogen.
Der Anwalt des Klägers; Dienstleistungsvermittlung zwischen seinem Mandanten und dem beklagten Unternehmen
dass es einen Vertrag gibt,
der Rechtsstreit über die Arbeitsforderungen, die der bei der Beklagten beschäftigte, nicht klagende Arbeitnehmer im Rahmen des Vertrages gegen seinen Mandanten erhoben hat, zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde und sein Mandant in diesem Rahmen eine Zahlung an den nicht klagenden Arbeitnehmer als Ergebnis des Vollstreckungsverfahrens geleistet hat, aus dieser Zahlung
Nach den Bestimmungen des Vertrages ist die Beklagte verantwortlich und beantragte, den vom Kunden gezahlten Preis bei der Beklagten einzuziehen.
Der Beklagte reagierte nicht auf die Klage.
Das Gericht hat nach Prüfung der Klage, der Klagebeantwortung, des Sachverständigengutachtens und des gesamten Aktenumfangs, des Vertrags des Klägers mit der Beklagten
die Zahlungen an den bei der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer gemäß den SSI-Aufzeichnungen im Rahmen des zwischen ihnen geschlossenen Vertrags
Es wurde beschlossen, der Klage im Einklang mit dem Sachverständigengutachten, in dem die Verantwortlichkeiten der Beklagten festgestellt wurden, teilweise stattzugeben, da die Beklagte gemäß den Bestimmungen des Vertrags Ansprüche an die Beklagte stellen konnte.
Gegen diese Entscheidung legte der Anwalt des Klägers Berufung ein.
Infolge der durch das Gesetz Nr. 5219 vorgenommenen Änderung beträgt die in Artikel 427 der Zivilprozessordnung festgelegte Grenze der Sicherheit 2.190,00 TL für das Jahr 2016, wobei der in dem durch Artikel 19 des Gesetzes Nr. 5236 in die Zivilprozessordnung eingefügten Zusatzartikel 4 festgelegte Aufwertungssatz berücksichtigt wird. Entschädigungsklage .
Der Anwalt des Klägers hat Berufung eingelegt und behauptet, die Forderung belaufe sich auf 5.729,66 TL, und der in der Entscheidung des Gerichts abgelehnte Betrag bezüglich der teilweisen Annahme des Falles und der Einziehung von insgesamt 3.811,04 TL sei endgültig, da er betragsmäßig unter der Berufungsgrenze liege. Da das Gericht über die Berufungsanträge der endgültigen Entscheidungen entscheiden kann, sowie der Kassationsgerichtshof über die Zurückweisung des Berufungsantrags gemäß der Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung vom 01.06.1990 mit den Nummern 1989/3 Main, 1990/4 entscheiden wird, ist es notwendig, über die Zurückweisung der Berufungsanträge des Anwalts des Klägers zu entscheiden.
Fazit Aus den oben dargelegten Gründen wurde am 19.02.2020 einstimmig beschlossen, dass die Berufungsanträge des Klägeranwalts aufgrund der Endgültigkeit des Gerichtsurteils in Bezug auf den angenommenen Betrag zurückgewiesen werden und dass die vorausbezahlte Berufungsgebühr auf Antrag zurückerstattet werden soll, wobei der Weg der Entscheidungsberichtigung abgeschlossen ist.
