
Annullierung des Einspruchs – gemäß dem Vertrag zwischen den Parteien und den beigefügten technischen und administrativen Spezifikationen kann die Verwaltung prüfen, ob die Rechte und Forderungen der Arbeitnehmer bezahlt werden oder nicht – Bestätigung des Urteils
T.C YARGITAY 23. Zivilkammer Main: 2016/ 9622 Entscheidung: 2020 / 1098 Entscheidungsdatum: 19.02.2020
ZUSAMMENFASSUNG: Das Gericht hat entschieden, die Klage mit der Begründung abzuweisen, dass gemäß der Klage, der Klagebeantwortung, dem Sachverständigengutachten und dem gesamten Aktenumfang die Beklagte TL … von der Abschlagszahlung aufgrund der Abfindungen und Kündigungsentschädigungen abgezogen hat, die der Auftragnehmer aufgrund der Abfindungen und Kündigungsentschädigungen der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge von der Klägerin gekündigt wurden, an diese Personen auf Verlangen auszuzahlen hatte, gemäß dem Vertrag zwischen den Parteien und der technischen und administrativen Spezifikation TYPE, die eine Anlage ist, kann die Verwaltung überprüfen, ob die Arbeitsrechte und Forderungen der Arbeitnehmer bezahlt werden oder nicht, und der vorgenommene Abzug ist vertragsgemäß. Das Urteil sollte gebilligt werden.
(6100 S. K. art. 370)
Am Ende der Verhandlung über die Aufhebung der Einspruchsklage zwischen den Parteien wurde die Akte geprüft, das Urteil zur Ablehnung der Klage aus den im Urteil genannten Gründen geprüft, die Akte geprüft und die Notwendigkeit erörtert und erwogen.
Der Anwalt des Klägers erklärte, dass das Reinigungsgeschäft zwischen den Parteien
Der Vertrag wurde unterzeichnet,
dass die Beklagte von der vertragsgemäß zu zahlenden Abschlagszahlung 12.377,02 TL abgezogen habe, dass der Abzug unbillig sei, dass die vom Auftraggeber ausgestellte Rechnung nicht beanstandet worden sei, dass wegen des Abzugs ein Verfahren eingeleitet worden sei, dass die Beklagte dem Verfahren zu Unrecht widersprochen und die Rücknahme des Widerspruchs beantragt und eingeklagt habe.
Der Anwalt der Beklagten erklärte, dass die Zahlung der Abfindungs- und Kündigungsentschädigungen der Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag gekündigt wurde, von der Klägerin verlangt worden sei, die Klägerin aber keine Zahlung geleistet habe, indem sie behauptete, dass die Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer nicht eingetreten seien, und der Vorgang. Annullierung .
Die Beklagte behauptete, dass sie sich an den Vertrag und seine Anhänge gehalten habe, und beantragte die Abweisung der Klage.
Nach Prüfung der Klage, der Klagebeantwortung, des Sachverständigenberichts und des gesamten Aktenumfangs entschied das Gericht, dass die Beklagte
aufgrund der Abfindungen und Kündigungsentschädigungen, die der Auftragnehmer den Arbeitnehmern, deren Verträge gekündigt wurden, schuldet, 12.377,02 TL von der Abschlagszahlung abgezogen hat, die an diese Personen auf Antrag zu zahlen war, und
Gemäß dem Vertrag und der technischen und administrativen Spezifikation des TYPE, die einen Anhang zu diesem bildet, kann die Verwaltung prüfen, ob die Arbeitsrechte und Forderungen der Arbeiter bezahlt werden oder nicht, und der vorgenommene Abzug
Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass sie dem Vertrag entspreche. Annullierung .
Gegen diese Entscheidung legte der Anwalt des Klägers Berufung ein.
Nach dem Akteninhalt, den der Entscheidung zugrundeliegenden Beweismitteln und den Entscheidungsgründen, und da keine Unrichtigkeit in der Beweiswürdigung vorliegt, werden die Berufungseinwände des Anwalts des Klägers als nicht zutreffend erachtet.
Fazit Aus den oben dargelegten Gründen wurde am 19.02.2020 einstimmig beschlossen, alle Berufungseinwände des Anwalts des Klägers zurückzuweisen, das Urteil, das dem Verfahren und dem Gesetz entspricht, zu GENEHMIGEN und die unten geschriebene Genehmigungsgebühr vom Berufungskläger einzuziehen, wobei der Weg der Entscheidungsberichtigung abgeschlossen ist.
