Was sind die Merkmale des Bürgschaftsvertrags?

Was sind die Merkmale des Bürgschaftsvertrags?

Betrachten wir die Merkmale des Bürgschaftsvertrags: Erstens beruht er auf beiderseitig angemessenen Willenserklärungen. Sie muss unbedingt schriftlich erfolgen, sie kann nicht mündlich abgegeben werden. Dies ist zwar eine Formbedingung, aber auch eine Bedingung für die Gültigkeit. Betrachten wir die anderen Merkmale:

Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Vertrag, der einer Partei eine Verpflichtung auferlegt. Der Bürge ist derjenige, der verpflichtet ist. Der Gläubiger der Hauptschuld hat keine Verpflichtung aus dem Bürgschaftsvertrag.
Der Bürge ist der Hauptschuldner und die Bürgschaft ist ein Nebenschuldner. Das bedeutet, dass die Bürgschaft nicht auf den Schuldner der Hauptschuld, d. h. die Bürgschaft, angewendet werden kann, ohne den Hauptschuldner, d. h. die Bürgschaft, in Anspruch zu nehmen.
Es muss ein gültiges Hauptschuldverhältnis bestehen. Die Verpflichtung des Bürgen ist daher akzessorischer Natur. Solange die Hauptschuld besteht, besteht auch die Schuld des Bürgen fort.
Die Parteien müssen handlungsfähig sein.
Für die Übernahme der Schuld durch den Bürgen ist keine Zustimmung des Hauptschuldners erforderlich.

Unsere anderen Artikel, Sie hier

Unsere anderen Musterurteile und Petitionen finden Sie hier

Recommended Posts