Arten von Bürgschaftsverträgen

Arten von Bürgschaftsverträgen

Es gibt 5 Arten von Bürgschaftsverträgen. Die Art der Bürgschaft ändert sich je nach dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger die Bürgschaft beantragt, oder je nach der Anzahl der Bürgen. Dieser Vertrag wird in fünf verschiedene Arten unterteilt, die im Folgenden aufgeführt sind. Schauen wir uns diese Arten von Verträgen an:

1 – Der gewöhnliche Bürgschaftsvertrag ist in Artikel 585 des Obligationenrechts geregelt. Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Gläubiger die Bürgschaft nicht in Anspruch nehmen, es sei denn, der Schuldner stellt einen Antrag; es gibt jedoch Ausnahmen.
2 – Der Vertrag über die gegenseitige Bürgschaft ist in Artikel 586 des Obligationenrechts geregelt. Der Gläubiger kann den Bürgen in Anspruch nehmen, ohne den Schuldner in Anspruch zu nehmen oder das Pfandrecht an unbeweglichen Sachen zu verwerten.
3-Der Vertrag über die gemeinsame Bürgschaft ist in Artikel 587 des Obligationenrechts geregelt. Wenn mehrere Personen gemeinsam für dieselbe Schuld bürgen, haftet jeder von ihnen für seinen Anteil als einfacher Bürge und für den Anteil der anderen als Avalbürge.
4- Bürgschafts- und Rückgriffsbürgschaftsverträge sind in Artikel 588 des Obligationenrechts geregelt. Der Bürge, der dem Gläubiger für die Schuld des Bürgen bürgt, haftet zusammen mit dem Bürgen wie ein gewöhnlicher Bürge.
Die 5-Rückgriffsbürgschaft ist ebenfalls in Artikel 588 des Obligationenrechts geregelt. Eine Rückgriffsbürgschaft ist eine Bürgschaft, die eine Sicherheit für die Rückgriffsforderung der Bürgschaft gegenüber dem Schuldner leistet.

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