Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Rentner – ob die Schulden der Provinzsonderverwaltung, deren Rechtspersönlichkeit abgeschafft wurde, vor dem Übergang auf eine andere Einrichtung übertragen wurden

Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Rentner – ob die Schulden der Provinzsonderverwaltung, deren Rechtspersönlichkeit abgeschafft wurde, vor dem Übergang auf eine andere Einrichtung übertragen wurden

T.C. URTEIL

  1. Zivilkammer
    Haupt: 2015/6421
    Entscheidung: 2016/19279
    Entscheidungsdatum: 27.06.2016

KLAGE AUF FORDERUNGEN VON ARBEITNEHMERN – BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES ALS RUHESTÄNDLER – FRAGE, OB DIE SCHULDEN DER SONDERVERWALTUNG DER PROVINZ, DEREN RECHTSTRÄGER ABGESCHAFFT WURDE, VOR DEM ÜBERGANG AUF EIN ANDERES ORGAN ÜBERGEGANGEN SIND – AUFHEBUNG DES URTEILS

ZUSAMMENFASSUNG: Da der klagende Arbeitnehmer vor dem Übergang in den Ruhestand getreten ist und sein Arbeitsverhältnis beendet hat, ist im vorliegenden Fall zu prüfen, wer für die von ihm beantragte Jahresurlaubsvergütung verantwortlich ist. Nachdem zunächst festgestellt wurde, ob die Schulden der Provinzsonderverwaltung, deren Rechtspersönlichkeit abgeschafft wurde, vor dem Übergang auf eine Einrichtung übertragen wurden, indem die Übertragung erwirkt wurde, liegt die Verantwortung im Falle einer Übertragung bei dieser Einrichtung oder Organisation, die die Schulden als beklagte Partei übernimmt, und wenn keine Entscheidung über die Übertragung von Schulden getroffen wurde, wird derjenige, der die Vermögenswerte und Forderungen der Provinzsonderverwaltung übernimmt, auch für die Schulden verantwortlich gemacht, In den Fällen, in denen eine Institution oder Organisation mit Parteifähigkeit, die für die Schulden haftbar gemacht werden kann, mit all diesen Ermittlungen nicht ermittelt werden kann, muss der Prozess durch Überweisung an das Innenministerium abgeschlossen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den Schulden um Schulden handelt, die aus den Arbeiten in der Sonderprovinzverwaltung, die eine lokale Verwaltungseinheit ist, entstanden sind, und die Verpflichtung zur Einrichtung der Kommission, die die Übertragungs-, Liquidations- und Zuweisungsverfahren durchführen soll, der lokalen Verwaltung übertragen wird.

(4857 S. K. Art. 41, 46, 47) (6360 S. K. Art. 1, 3, später Art. 1)

Fall: Der Kläger beantragte eine Entscheidung über die Zahlung von Lohnforderungen für Feiertage und allgemeine Feiertage, Nachtschicht und Überstunden.

Das Gericht hat über den Antrag teilweise entschieden.

Da der Anwalt des Beklagten gegen das Urteil fristgerecht Berufung eingelegt hat, wurde die Akte geprüft und die Notwendigkeit nach Anhörung des vom Untersuchungsrichter … für die Akte erstellten Berichts erörtert und geprüft:

Entscheidung: Der Kläger gab an, dass er am Arbeitsplatz der Beklagten gearbeitet habe und dass seine Forderungen in Bezug auf Feiertage und allgemeine Feiertage, Wochenfeiertage, Nachtschicht, Überstunden und Jahresurlaub nicht bezahlt worden seien, und verlangte die Einziehung dieser Forderungen von der Beklagten.

Der Beklagte wehrte sich gegen die Abweisung der Klage.

Das Gericht gab der Klage auf der Grundlage der erhobenen Beweise und des Sachverständigengutachtens statt.

Der Anwalt des Beklagten legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.

Artikel 1, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 6360 über die Einrichtung von Großstadtgemeinden und sechsundzwanzig Bezirken in dreizehn Provinzen und die Änderung bestimmter Gesetze und Verordnungen mit Gesetzeskraft besagt, dass in einigen Provinzen Großstadtgemeinden eingerichtet wurden, Absatz 5 besagt, dass die Sonderprovinzverwaltungen in diesen Provinzen abgeschafft wurden, und Artikel 36 mit der Überschrift “Wirksamkeit” besagt, dass diese Bestimmungen des Gesetzes bei den ersten Kommunalwahlen in Kraft treten werden. Da das genannte Gesetz mit der ersten Kommunalwahl nach seiner Verabschiedung in Kraft getreten ist, wurde die Rechtspersönlichkeit der Sonderprovinzverwaltung Erzurum während der Anhängigkeit des Verfahrens aufgelöst. Arbeitsverhältnisses.

Da die Sonderverwaltung der Provinz Manisa, die während der Fortsetzung des Prozesses als Beklagte benannt wurde, durch das Gesetz abgeschafft wurde, kam es zu einem Streit über die Bestimmung der beklagten Partei.

Artikel 1, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 6360 über die Einrichtung von Großstadtgemeinden und sechsundzwanzig Bezirken in dreizehn Provinzen und die Änderung bestimmter Gesetze und Verordnungen mit Gesetzeskraft besagt, dass in einigen Provinzen Großstadtgemeinden eingerichtet wurden, Absatz 5 besagt, dass die Sonderprovinzverwaltungen in diesen Provinzen abgeschafft wurden, und Artikel 36 mit der Überschrift “Wirksamkeit” besagt, dass diese Bestimmungen des Gesetzes bei den ersten Kommunalwahlen in Kraft treten werden. Da das genannte Gesetz mit der ersten Kommunalwahl nach seiner Verabschiedung in Kraft getreten ist, wurde die Rechtspersönlichkeit der Sonderprovinzverwaltung Erzurum während der Anhängigkeit des Verfahrens aufgelöst. Arbeitsverhältnisses .

Mit Absatz 2 des Artikels 3 des Gesetzes Nr. 6360; die Verweise auf die besonderen Provinzverwaltungen durch die Gesetzgebung gelten für die besonderen Provinzverwaltungen, deren Rechtspersönlichkeit im Rahmen dieses Gesetzes abgeschafft wurde, als Verweise auf die Ministerien, die angegliederten oder verbundenen Institutionen der Ministerien und ihre Provinzorganisationen, das Finanzministerium, die Gouverneure, die Großstadtgemeinden und ihre angegliederten Institutionen oder die Bezirksgemeinden, und die besonderen Provinzverwaltungen, deren Rechtspersönlichkeit abgeschafft wurde, gelten als Verweise auf die besonderen Provinzverwaltungen, deren Rechtspersönlichkeit am 22.02. 2005 vom 22.02.2005 mit der Nummer 5302 Provinziales Gesetz über die besondere Provinzverwaltung und andere Rechtsvorschriften werden von diesen Einrichtungen und Organisationen entsprechend ihrer Relevanz angewandt und erfüllt, und der Adressat in den bei den Gerichten anhängigen Prozessen der genannten besonderen Provinzverwaltungen und in den einzureichenden Prozessen, die sich auf den Zeitraum beziehen, in dem sie als besondere Provinzverwaltungen tätig waren, und auf die durchgeführten Transaktionen, ist die entsprechende Einrichtung und Organisation, an die die Übertragung vorgenommen wird. In diesem Fall ist es unstrittig, dass die Klagen gegen die abgeschafften Sonderprovinzverwaltungen an die Einrichtung und Organisation gerichtet werden, auf die sie übertragen wurden. In den konkreten Streitfällen ist bei den Klagen gegen die Sonderprovinzverwaltungen zunächst festzustellen, auf welche Einrichtungen und Organisationen die Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und Geschäften, die den Gegenstand der Klage bilden, übertragen wurden und ob der Erwerber Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht, und an wen der beklagte Titel zu richten ist.

In Absatz 1 des vorläufigen Artikels 1 des Gesetzes Nr. 6360 zur Regelung der Übertragung, Liquidation und Verteilung der Sonderverwaltungen der Provinzen, deren Rechtspersönlichkeit erloschen ist, wird zur Durchführung der Übertragungs-, Liquidations- und Verteilungsverfahren vom Gouverneur eine Übertragungs-, Liquidations- und Verteilungskommission unter dem Vorsitz eines stellvertretenden Gouverneurs eingesetzt, an der Vertreter von Institutionen und Organisationen teilnehmen, die der Gouverneur und die zuständigen Bürgermeister für geeignet halten, und es können durch Ernennung des Gouverneurs auch Unterkommissionen zur Unterstützung dieser Kommission eingesetzt werden. Gemäß Absatz 4 können die Sonderverwaltungen der Provinzen, deren Rechtspersönlichkeit durch dieses Gesetz abgeschafft wurde, ihr Personal, alle Arten von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Rechte, Forderungen und Schulden auf die Sonderverwaltungen der Provinzen gemäß der Veröffentlichung dieses Gesetzes übertragen. Arbeitsverhältnisses .

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