die Kontoauszüge der Kreditkarten sollten eingeholt werden, und es sollte festgestellt werden, ob sie am Tag des Vorfalls benutzt wurden, und es sollte ein entsprechendes Urteil gefällt werden

die Kontoauszüge der Kreditkarten sollten eingeholt werden, und es sollte festgestellt werden, ob sie am Tag des Vorfalls benutzt wurden, und es sollte ein entsprechendes Urteil gefällt werden

T.C. URTEIL

  1. Strafkammer
    Haupt: 2016/6199
    Entscheidung: 2016/8684
    Entscheidungsdatum: 30.06.2016

STRAFTATBESTAND DER MISSBRÄUCHLICHEN VERWENDUNG VON KREDITKARTEN – ERFORDERLICHKEIT DER FESTSTELLUNG, OB DIE KREDITKARTE AM TAG DES VORFALLS VERWENDET WURDE, DURCH EINHOLUNG DES KONTOAUSZUGS DER KREDITKARTE UND ERSTELLUNG EINES URTEILS ENTSPRECHEND DEM ERGEBNIS – AUFHEBUNG DES URTEILS

ZUSAMMENFASSUNG: Ohne zu berücksichtigen, dass der Kontoauszug der Kreditkarte eingeholt werden muss, ob sie am Tag des Vorfalls benutzt wurde, ob sie am Tag des Vorfalls benutzt wurde, die Art und die Anzahl der Benutzung, und alle Beweise zusammen bewertet werden müssen und die Rechtsstellung des Angeklagten gewürdigt und entsprechend dem Ergebnis bestimmt werden muss, erfordert die Erstellung eines Urteils mit unvollständigen Nachforschungen eine Aufhebung. Es wird beschlossen, das Urteil aufzuheben.

(5237 S. K. art. 53, 116, 142) (ANY. COURT. 08.10.2015 T 2014/140 E. 2015/85 K.)

Fall und Entscheidung: Der Fall wurde erörtert und geprüft:

I- Es wird davon ausgegangen, dass der Berufungsantrag des Angeklagten …, der am 02.09.2014 nach Ablauf der in Artikel 310 der Strafprozessordnung Nr. 1412 festgelegten einwöchigen Frist, die gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 anzuwenden ist, die dem Angeklagten am 15.05.2014 ordnungsgemäß zugestellt wurde, am 26.09.2014 abgelehnt wurde und ihm am 09. 10.2014 zugestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass der Berufungsantrag des Angeklagten, der am 15.12.2014 nach der in Artikel 310 der Strafprozessordnung festgelegten einwöchigen gesetzlichen Frist Berufung gegen die besagte zusätzliche Entscheidung einlegte, gemäß Artikel 317 der Strafprozessordnung, der gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 anzuwenden ist, einstimmig (abgelehnt) wurde,

II- Bei der Berufungsprüfung der Verurteilungen des Angeklagten wegen Diebstahls und Sachbeschädigung;

Obwohl Artikel 142/1-b des TCC durch das Gesetz Nr. 6545, das nach dem Datum des Urteils in Kraft getreten ist, aufgehoben wurde, da die besagte Straftat in Artikel 142/2-h geregelt war und diese Regelung eindeutig gegen den Angeklagten gerichtet war, wurde dieser Punkt nicht zum Grund für eine Aufhebung gemacht; Die Entrechtung in Artikel 53 des TCC Nr. 5237; Es wurde als möglich erachtet, die Entrechtung in der Vollzugsphase zu bewerten, indem man den Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015 mit der Hauptnummer 2014/140, Beschluss 2015/85, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 24.11.2015 mit der Nummer 29542 in Kraft getreten ist, berücksichtigt.

Nach Maßgabe der Verhandlung, des Akteninhalts, der erhobenen und bei der Entscheidung gewürdigten Beweise, der sich aus der Untersuchung ergebenden Überzeugung und Würdigung des Gerichts, der Annahme und Anwendung entsprechend der Entstehung und der Art der Straftaten sowie der gesetzeskonform erläuterten, rechtmäßigen und ausreichenden Begründung werden die Einwendungen des Verteidigers des Angeklagten gegen die Berufung, dass die Straftaten nicht feststehen, verworfen und die Verurteilungen einstimmig (genehmigt),

III- Was die Berufungen gegen die Urteile betrifft, die gegen den Angeklagten wegen der Straftaten der Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Missbrauchs von Kreditkarten erlassen wurden;

1- Nach dem Sachverhalt und dem gesamten Aktenumfang wurde in Ermangelung von Beweisen, dass der andere Angeklagte … zusammen mit dem Angeklagten … das Haus des Opfers betreten hat, die Grundstrafe, die bei der Verurteilung des Angeklagten für das Verbrechen der Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung festgelegt wurde, gemäß Artikel 119/1-c des türkischen Strafgesetzbuches erhöht,

2- In Bezug auf den Straftatbestand des Kreditkartenmissbrauchs hat das Opfer in seiner Aussage im Ermittlungsstadium angegeben, dass sie erfahren hat, dass die Angeklagten versucht haben, die Kreditkarte, die sie ihr abgenommen haben, dreimal an der Tankstelle zu benutzen; der Zeuge, der an der Tankstelle … die Aussage des Zeugen, der an der Tankstelle arbeitete, dass eine Person an die Tankstelle kam und versuchte, mit einer Kreditkarte zu bezahlen, aber keine Transaktion durchführen konnte, weil er ein falsches Passwort eingegeben hatte, dass die Person 15 Minuten später kam, während ein anderer Freund arbeitete, und versuchte, auf die gleiche Weise eine Transaktion durchzuführen, und dass der Angeklagte angab, dass er das Benzingeld mit dem vom Opfer gegebenen Bargeld bezahlte, der Kontoauszug der Kreditkarte mitgebracht wurde, ob sie am Tag des Vorfalls benutzt wurde, ob sie benutzt wurde, die Art und Anzahl der Benutzung und der rechtliche Status des Angeklagten sollten gewürdigt und entsprechend dem Ergebnis durch die Bewertung aller Beweise zusammen bestimmt werden,

3- Der Entzug von Rechten gemäß Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 ist unter Berücksichtigung des Aufhebungsbeschlusses des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015 mit der Nummer 2014/140 und des Beschlusses 2015/85, der nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt vom 24.11.2015 mit der Nummer 29542 in Kraft getreten ist, zu bewerten,

Fazit: Es wurde am 30.06.2016 einstimmig beschlossen, die Verurteilungen gemäß Artikel 321 der Strafprozessordnung aufzuheben, die gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 aus diesen Gründen anzuwenden sind, da sie rechtswidrig sind und die Berufungen der Verteidiger des Angeklagten in dieser Hinsicht als angemessen erachtet wurden. Kreditkarten .

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