der Verbraucher muss im Falle einer Quotenüberschreitung informiert werden

der Verbraucher muss im Falle einer Quotenüberschreitung informiert werden

Wenn der Verbraucher das Kontingent überschreitet, ist der GSM-Betreiber verpflichtet, den Verbraucher zu informieren. Kommt der Betreiber dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er.

Zivilkammer
Hauptnummer: 2014/20558

Beschluss Nr.: 2015/16478 K.

“Rechtsprechungstext”

GERICHT : ADANA 1. VERBRAUCHERGERICHT
DATIERT : 19/06/2014
NUMMER : 2013/40-2014/1531

Infolge der Verhandlung des Rechtsstreits zwischen den Parteien, der sich aus dem Verbraucherschutzgesetz ergibt, wurde auf die Berufung des Anwalts des Klägers gegen das Urteil, mit dem die Klage fristgerecht abgewiesen wurde, beschlossen, den Berufungsantrag anzunehmen, und die in der Akte befindlichen Unterlagen wurden verlesen und entsprechend berücksichtigt:

Y A R G I T A Y ENTSCHEIDUNG

In seiner Klageschrift führte der Klägeranwalt aus, dass der Kläger Mitglied dieser Aktion geworden sei, um von der connect card-Aktion des beklagten Kommunikationsunternehmens für seine Firmenkunden zu profitieren, und dass zwischen ihnen am 14.08.2008 ein Abonnementvertrag nach dem Tarifmodell ………. abgeschlossen worden sei. .” Tarifmodell, in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser “………..”-Kampagne; das beklagte Unternehmen gab dem Teilnehmer eine Nummer und ein an diese Nummer gerichtetes Gerät, das Nutzungsrecht des Teilnehmers beträgt 1 gb und es wird angegeben, dass eine monatliche Festgebühr für diese Nutzung gezahlt wird, die Beklagte schickte dem Kläger im Januar 2009 die Information, dass keine Zahlungen geleistet wurden, und bei der Überprüfung der Bankkonten wurde festgestellt, dass das beklagte Unternehmen dem Kläger im Dezember 2008 Informationen für die Telefonnummer 0530 338 27 67 schickte. Quotenüberschreitung .

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