die Verwaltung haftet für die Schäden, die durch die offene Kanalisationsabdeckung am Fahrzeug entstehen

die Verwaltung haftet für die Schäden, die durch die offene Kanalisationsabdeckung am Fahrzeug entstehen

Die Verwaltung haftet für die Schäden, die am Fahrzeug durch die offene Kanalisation entstehen. Denn die Verwaltung muss Vorkehrungen gegen Schäden treffen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich in der Umwelt auftreten können, und den Dienst so einstellen, dass der Bürger nicht geschädigt wird.

  1. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs

Hauptnummer: 2018/4210

Entscheidungsnummer: 2020/4644

“Rechtsprechungstext”

GERICHT :Zivilgericht erster Instanz

Nach Abschluss der Verhandlung über die Aufhebung der Einspruchssache zwischen den Parteien; auf die Berufung der beklagten Izmir Water and Sewerage Administration gegen das Urteil über die teilweise Annahme der Klage aus den in der Entscheidung genannten Gründen innerhalb der Frist, wurde die Akte geprüft und berücksichtigt:

-K A R A R-

Der Anwalt des Klägers gab an, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen … auf den Namen … versichert war, das Fahrzeug des Versicherten durch den Aufprall auf den Kanalisationsdeckel auf der Baugrube der Beklagten beschädigt wurde, die Schadenskosten von seinem Mandanten an den Versicherten gezahlt wurden, die Schadenskosten von der Beklagten mit Regress angefordert wurden, aber die beklagte Verwaltung keine Zahlung leistete, dann wurde ein Vollstreckungsverfahren gegen die Beklagte mit dem Aktenzeichen 2014/13637 von İzmir 15 eingeleitet. Vollstreckungsdirektion mit dem Aktenzeichen 2014/13637 eingeleitet, der Beklagte erhob Einspruch gegen das Verfahren, und der Beklagte beantragte und klagte auf Aufhebung des vom Beklagten erhobenen Einspruchs und Fortsetzung des Verfahrens sowie auf Zuerkennung einer Vollstreckungsverweigerungsentschädigung, sofern diese nicht weniger als 20 % der Forderung beträgt.
Der Vertreter der beklagten Izmir Water and Sewerage Administration beantragte die Abweisung der Klage.
Das Gericht hat mit der Klage, der Klagebeantwortung und der Beweiserhebung. Kanalisationsabdeckung .

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