
Kinder erhalten eine Entschädigung für den Unterhaltsentzug durch ihre Eltern
DIE UNTERSTÜTZUNG DER ELTERN FÜR IHRE KINDER
1- ALLGEMEINE REGEL
Nach der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs dauert der Unterhalt der Eltern für ihre Kinder in der Regel bis zum Alter von 18 Jahren für Jungen, 22 Jahren für Mädchen, die in Städten leben, und 18 Jahren für Mädchen, die in Dörfern leben. Die Regel des 20. Lebensjahres für Jungen in der Sekundarstufe und die Regel des 25. Lebensjahres in der Hochschulausbildung, ohne Unterscheidung zwischen Mädchen und Jungen, wird bei der Unterstützung der Eltern angewendet. Eltern
2- SCHWERBEHINDERTE UND GEISTIG BEHINDERTE KINDER
Für schwerbehinderte und hirngeschädigte Kinder wird die elterliche Unterstützung bis zum Lebensende fortgesetzt. Der Grund dafür ist, dass Kinder in dieser Situation nicht die Möglichkeit haben, ihr eigenes Leben ohne Unterstützung fortzusetzen. Die Lebenserwartung ist dabei die Lebenserwartung der Mutter und des Vaters. Sie müssen die Kinder in dieser Situation bis zu ihrem Tod unterstützen. Wenn beide Elternteile sterben oder wenn sie selbst pflegebedürftig werden, werden die Kinder von ihren Geschwistern oder Verwandten unterstützt. Eltern
3- UNVERHEIRATETE MÄDCHEN
Die allgemeine Regel für Mädchen lautet, dass sie bis zum Alter von 22 Jahren Unterhalt erhalten können. Für Mädchen, die im Alter von 22 Jahren noch bei ihren Eltern leben und kein Einkommen haben, wird in der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs jedoch anerkannt, dass sie bis zu ihrer Heirat Unterhalt erhalten können.
Wenn festgestellt wird, dass das Mädchen nicht verheiratet ist und im selben Haus wie seine Eltern lebt, hat es Anspruch auf eine Entschädigung wegen Unterhaltsentzugs. Bei dieser Berechnung wird jedoch auch die Möglichkeit einer künftigen Heirat berücksichtigt.
4- ADOPTION
Bei einer Adoption unterscheiden sich die von den Ehegatten gemeinsam adoptierten Kinder nicht von ihren leiblichen Kindern und werden unterstützt. Im Falle einer Adoption durch einen der Ehegatten, auch wenn der andere Ehegatte keine rechtliche Verantwortung trägt, ist es nicht möglich, diese Unterstützung zu vermeiden, solange die Ehegatten zusammenleben. Sie wird nicht anders gehandhabt als bei leiblichen Kindern.
5 – STIEFKINDER
a) Wenn es notwendig ist, den Begriff “Stiefkind” zu definieren, handelt es sich zunächst um das Kind oder die Kinder eines Ehegatten aus einer früheren Ehe. Die Unterstützung für diese Kinder, wie im Falle der Adoption, ist, dass, wenn sie tatsächlich zusammen leben, die Unterstützung der Mutter und des Vaters wird in der Richtung sein. Der Unterhalt sollte nicht mit dem Erbe gleichgesetzt werden. Es handelt sich um unterschiedliche Konzepte. Aus diesem Grund hat das Stiefkind, das bei den Eltern lebt, Anspruch auf eine Entschädigung für den Entzug des Unterhalts im Falle ihres Todes aufgrund einer rechtswidrigen Handlung. Eltern
b) Bei der Prüfung des Unterhalts ist immer die Situation des konkreten Ereignisses von Bedeutung. Wird das Kind beispielsweise von einem Stiefelternteil betreut, während seine leiblichen Eltern noch leben, wird der Unterhalt fortgesetzt. Eltern
6- WITWEN, DIE IM HAUS IHRES VATERS ZUFLUCHT GESUCHT HABEN
a) Witwen, die aufgrund des Todes ihres Mannes oder einer Scheidung im Haus ihres Vaters Zuflucht suchen, Frauen, die nach dem Tod ihres Mannes nicht erben oder mangels der erforderlichen Voraussetzungen keine Rente beziehen können, die im Falle einer Scheidung keine Unterhaltszahlungen von ihrem Mann erhalten können und die über kein eigenes Einkommen verfügen, setzen ihr Leben mit der Unterstützung ihrer Eltern in dem Haus des Vaters fort, in dem sie Zuflucht suchen. Diese Frauen helfen ihren Eltern zu Hause und unterstützen sie.
