
Einspruch gegen die Strafe für die Nichtbeachtung von Verkehrszeichen und Schildern
ANKARA IM DIENST ( ) STRAFRECHTLICHES FRIEDENSGERICHT
AUFHEBUNG EINES VERKEHRSGELDBESCHEIDS
EINWANDERER : A….. B….. (T.C.:………………)
ADRESSE
VERTRETER :
ADRESSE
GEGENSTAND DES EINSPRUCHS
MINUTEN :T.C. Ankara Motorway Bureau’s …/…./2021 Datum, … Serie, ………. Fortlaufend nummeriertes, verkehrsrechtliches Bußgeldbescheidprotokoll mit einem Gesamtbetrag von … TL
ABFASSUNG DES PROTOKOLLS
DATUM : …/…/…/…. Uhrzeit … : …
ZUSTELLUNG DES PROTOKOLLS
DATUM : …/…/….
GEGENSTAND DES EINSPRUCHS : T.C. Ankara Motorway Bureau’s …/…./2021 Datum, … Serie, ………. Wir beantragen die Aufhebung des Bußgeldbescheids, der in der Bußgeldakte des Verkehrsamtes mit der laufenden Nummer eingetragen ist.
ERLÄUTERUNGEN
Mandant A….. B…..’s 06 …. … Kfz-Kennzeichen ../../…. Am Datum ……. mit dem Vorwurf der “Nichtbeachtung der durch Verkehrszeichen, -einrichtungen und Bodenmarkierungen festgelegten oder angezeigten Sachverhalte” auf der Grundlage von Artikel 47/1-c des KTK. Der Polizeibeamte des allgemeinen Dienstes mit der Registrierungsnummer B….. C….. hat einen Bußgeldbescheid (Anhang-1) mit der oben angegebenen Serien- und Ordnungsnummer ausgestellt. Dieser Bericht ../../../…. Es wurde am …/../ an die Adresse des Mandanten zugestellt.
Da der beanstandete Bericht, der in Abwesenheit des Mandanten erstellt wurde, zu Unrecht und nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde, ist es notwendig geworden, unseren Antrag auf Annullierung des Berichts und die Aufhebung der Strafe in das Ermessen Ihres Gerichts zu stellen. Einspruch
Zunächst ist festzustellen, dass der genannte Bericht keine Rechtskraft besitzt. Nach dem Straßenverkehrsgesetz müssen die Art des Verstoßes, das Datum und der Ort des Verstoßes in dem zu erstellenden Bußgeldbescheid vollständig und genau angegeben werden. Aus dem Protokoll geht jedoch nicht eindeutig hervor, wo der angebliche Verstoß begangen wurde; als Ort wurde lediglich die Formulierung “Batıkent …. Street entrance” wurde als Ort angegeben.
Der angebliche Verstoß, für den es keine konkreten Beweise gibt, wurde nicht von dem Mandanten begangen. Außerdem gibt es am Eingang der genannten Straße keine Verkehrsschilder, Vorrichtungen oder Ortsmarkierungen. Es liegt auf der Hand, dass der Bericht, der Gegenstand des Widerspruchs ist, versehentlich in Abwesenheit des Mandanten erstellt wurde. Obwohl dies kein Eingeständnis bedeutet, geht aus dem Bericht nicht einmal hervor, gegen welche Verkehrsregel, die durch das Verkehrsschild bestimmt wird, der Mandant verstoßen hat. Einspruch
Außerdem gibt es keine Videoaufzeichnung im Bußgeldbescheid, dass ein solcher Verstoß begangen wurde und dass dieser Verstoß vom Mandanten begangen wurde. Die Videoaufzeichnungen müssen zwingend mit dem Bußgeldbescheid mitgeteilt werden, und der Bußgeldbescheid ist auch in dieser Hinsicht verfahrenswidrig. Es ist klar, dass das Protokoll, das Gegenstand des Einspruchs ist, nicht wie im Gesetz vorgesehen erstellt wurde. Die verhängte Strafe ist unbegründet und rechtswidrig. Es gibt kein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Mandant gegen irgendwelche Regeln verstoßen hat. Der genannte Bericht ist unbegründet.
Wie oben dargelegt, hat der Mandant nicht gegen die Vorschrift “Einhaltung der durch Verkehrszeichen, -einrichtungen und Bodenmarkierungen angezeigten oder angezeigten Sachverhalte” verstoßen. Der Bericht wurde ohne jegliche Beweise ausgestellt.
