
Mehrfache Erhebung der Gebühr für die Zwangsvollstreckung
Eine Gebühr ist ein Geldbetrag, den der Staat als Gegenleistung für eine erbrachte Dienstleistung erhält. Gerichtliche Entscheidungen und Doktrin
Nach Auffassung des Justizministeriums werden Gebühren als eine Art von Steuern betrachtet.
Um eine Gebühr für eine öffentliche Dienstleistung zu erheben, muss diese Dienstleistung gesetzlich festgelegt sein und diese
Vorschriften über die Erhebung von Gebühren in diesem Bereich müssen in das Gesetz aufgenommen werden.
abhängig. Denn die Steuer ist gesetzlich vorgeschrieben und wird per Gesetz erhoben.
In jüngster Zeit werden in den Vollstreckungsdirektionen, insbesondere bei der Vollstreckung von Konkursen, bei der Zwangsvollstreckung, beim Verkauf und beim Inkasso Gebühren erhoben,
Es ist festzustellen, dass es keine einheitliche Praxis in Bezug auf die Erlassgebühren gibt.
So wird insbesondere eine Zustellungsgebühr für jede Adresse, eine separate Verkaufsgebühr für den Verkauf jeder Parzelle
oder sogar von den Verkäufen in der Wohnung, im Gerichtsgebäude, erhalten sie eine Zwangsvollstreckungszustellungsgebühr.
zu sehen sein wird. Das Justizministerium hingegen befürwortet generell eine einheitliche Praxis in dieser Frage.
Die Entscheidung der Justizbehörden sollte als Grundlage genommen werden.
Unser heutiger Prüfungsgegenstand ist der Antrag auf Zwangsvollstreckungsabgabe,
die Probleme in der Praxis erörtert und schließlich die Entscheidung des 12. Kassationsgerichtshofs
Parallel dazu wird erörtert, wie und in welchen Fällen die Zwangsvollstreckungsabgabe erhoben werden sollte und in welchen Fällen sie nicht erhoben werden sollte
im Falle einer juristischen Person.
Die Artikel 127 und 128 des Gebührengesetzes Nr. 492 sehen Folgendes vor
wenn die Gebühren nicht vollständig im Voraus bezahlt werden, wird das gebührenpflichtige Geschäft nicht ausgeführt und
der Beamte haftet für die Geschäfte, die ohne die Zahlung der erforderlichen Gebühren getätigt wurden
Steuerzahler und Staatsbedienstete
