Verletzung des Eigentumsrechts durch die Beschlagnahmung des Mobiltelefons, ohne dass ein Zusammenhang mit der Straftat hergestellt wurde

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Verletzung des Eigentumsrechts durch die Beschlagnahmung des Mobiltelefons, ohne dass ein Zusammenhang mit der Straftat hergestellt wurde Ereignisse

Im Rahmen der Ermittlungen, die von den Teams der Direktion Sicherheit aufgrund eines Hinweises durchgeführt wurden, wurde B.M.D. festgenommen, als er dem Informanten Drogen lieferte. Bei der Durchsuchung des Hauses von B.M.D. wurden B.B. und der Antragsteller angetroffen. Bei der Durchsuchung wurden verschiedene Mengen von Betäubungsmitteln, empfindliche Waagen, Beutel zum Verpacken von Betäubungsmitteln und etwas Geld beschlagnahmt. Zusammenhang .

Bei der Durchsuchung der Person des Antragstellers wurden ein Mobiltelefon und eine SIM-Karte, die mit diesem Telefon verbunden war, beschlagnahmt und in einem Polizeibericht festgehalten. Auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft genehmigte der Friedensrichter die Beschlagnahme und erlaubte die Untersuchung des Mobiltelefons und der SIM-Karte. Ob und mit welchem Ergebnis das Mobiltelefon des Klägers untersucht wurde, geht aus der Einzelantragsakte nicht hervor.

Das 13. Gericht kam zu dem Schluss, dass der Antragsteller die Straftat des Besitzes von Betäubungsmitteln begangen hatte, und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, setzte die Verkündung des Urteils aus und ordnete die Einziehung der in der gerichtlichen Verwahrung befindlichen strafbaren Gegenstände gemäß Artikel 54 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 an. Auch das in der Justizvollzugsanstalt registrierte Mobiltelefon des Klägers wurde beschlagnahmt. Der Absatz des Urteils, der sich auf die Beschlagnahme des Mobiltelefons und der SIM-Karte des Klägers bezieht, wurde in der Entscheidung nicht begründet. Der Einspruch des Klägers gegen dieses Urteil. Zusammenhang .

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