Wer kann an der Versammlung der Wohnungseigentümer teilnehmen?

Wer kann an der Versammlung der Wohnungseigentümer teilnehmen?

Die Hauptimmobilie wird vom Vorstand der Wohnungseigentümer verwaltet, und die Art der Verwaltung wird von diesem Vorstand beschlossen, unbeschadet der zwingenden Bestimmungen der Gesetze. Der Vorstand der Wohnungseigentümer tritt mindestens einmal jährlich zu den im Verwaltungsplan festgelegten Terminen zusammen, oder, wenn kein solcher Termin festgelegt ist, innerhalb des ersten Monats eines jeden Kalenderjahres. Die Wohnungseigentümerversammlung tritt mit mehr als der Hälfte der Wohnungseigentümer nach Zahl und Flächenanteil zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit. Jeder Wohnungseigentümer hat unabhängig von seinem Grundstücksanteil eine einzige Stimme.

Damit wird dem Wohnungseigentümer das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung zuerkannt.

Kann ich als Mieter an der Versammlung der Wohnungseigentümer teilnehmen?

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt nicht vor, dass man nur Wohnungseigentümer sein muss, um an der Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen zu können. Der Wohnungseigentümer kann eine andere Person als Bevollmächtigten zur Versammlung schicken, um abzustimmen und seine Meinung zu äußern. Der Bevollmächtigte hat in der Versammlung die Befugnisse und Rechte des Vollmachtgebers.

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Wer kann an der Versammlung der Wohnungseigentümer teilnehmen?

Die Hauptimmobilie wird vom Vorstand der Wohnungseigentümer verwaltet, und die Art der Verwaltung wird von diesem Vorstand beschlossen, unbeschadet der zwingenden Bestimmungen der Gesetze. Der Vorstand der Wohnungseigentümer tritt mindestens einmal jährlich zu den im Verwaltungsplan festgelegten Terminen zusammen, oder, wenn kein solcher Termin festgelegt ist, innerhalb des ersten Monats eines jeden Kalenderjahres. Die Wohnungseigentümerversammlung tritt mit mehr als der Hälfte der Wohnungseigentümer nach Zahl und Flächenanteil zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit. Jeder Wohnungseigentümer hat unabhängig von seinem Grundstücksanteil eine einzige Stimme.

Damit wird dem Wohnungseigentümer das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung zuerkannt.

Kann ich als Mieter an der Versammlung der Wohnungseigentümer teilnehmen?

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt nicht vor, dass man nur Wohnungseigentümer sein muss, um an der Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen zu können. Der Wohnungseigentümer kann eine andere Person als Bevollmächtigten zur Versammlung schicken, um abzustimmen und seine Meinung zu äußern. Der Bevollmächtigte hat in der Versammlung die Befugnisse und Rechte des Vollmachtgebers.

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