
Antrag auf Einspruch gegen die Wertermittlung
ALANYA 1. VOLLSTRECKUNGSGERICHTSHOF
DATEI-NR.: ………
BEKLAGTER : ………..
VERTEIDIGER : …….
THEMA : Sie besteht darin, unsere Antworten auf die Klage zu präsentieren.
ERLÄUTERUNGEN :
Wir sind die Bevollmächtigten von ……………. gemäß der beigefügten Vollmacht.
Gegen den Kläger ………….. “Antalya General Enforcement Office ………………. Das Vollstreckungsverfahren wurde durch die Akte mit dem Aktenzeichen …………. eingeleitet, das Fahrzeug mit dem Kennzeichen ………….. des Schuldners…………… beschlagnahmt und in Gewahrsam genommen, Alanya Enforcement Directorate …………. Die Bewertung erfolgte anhand der mit einem Aktenzeichen versehenen Anweisung.
Laut dem Gutachten des Maschinenbauingenieurs ………………… zur Ermittlung des Fahrzeugwerts (……………..) konnte die Motor- und Getriebekontrolle nicht durchgeführt werden, da das Fahrzeug keinen Schlüssel hatte und die Türen verschlossen waren, ansonsten wurde der Marktwert des Fahrzeugs aus zweiter Hand auf 200.000,00 TL festgelegt.
Es liegt auf der Hand, dass der klagende Schuldner keinen Rechtsverlust erleidet, da die gepfändeten Gegenstände im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens versteigert werden. Der Kläger hat kein rechtliches Interesse, die Bewertung zu beanstanden.
Wertermittlung
Wir bitten jedoch darum, die Einwände des Schuldners zu prüfen und so schnell wie möglich eine endgültige Entscheidung zu treffen, indem wir eine Offenlegung und ein Sachverständigengutachten im Einklang mit der Entscheidung des ehrenwerten Gerichts in Richtung Offenlegung/Sachverständigengutachten durchführen. 09.12.2021
RECHTSGRUNDLAGEN : EBL und andere einschlägige Rechtsvorschriften.
BEWEISE : Entdeckungen, Sachverständige, Zeugenaussagen und sonstige Beweismittel.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Aus den Gründen, die wir oben dargelegt und erläutert haben;
Wir reichen unsere Antworten auf die Klage ein, und die Bewertung sollte wieder von einem Sachverständigen vorgenommen werden,
Da wir die Klage nicht veranlasst haben, beantragen wir, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenpartei aufzuerlegen.
………………….Vertreter
