einspruch gegen den beschluss zur vorsorglichen beschlagnahme

einspruch gegen den beschluss zur vorsorglichen beschlagnahme

ERSTES HANDELSGERICHT

(ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG)

DATEI NR:

VORLÄUFIGE BESCHLAGNAHME

BERUFUNG GEGEN DAS URTEIL

DIE (SCHULDNER) :

ADRESSE :

ANTRAGSTELLER :

ADRESSE :

GEGENPARTEI

(KREDITANT) :

ADRESSE :

RECHTSANWALT :

GEGENSTAND DES ANTRAGS : Es geht darum, unsere Einwände gegen den Beschluss über die vorsorgliche Pfändung vorzubringen.

DATUM DER ZUSTELLUNG : ………

UNSERE EINWÄNDE : 1- Der Beschluss zur vorläufigen Pfändung, der von Ihrem ehrenwerten Gericht ………. Die Vollstreckungsdirektion ……./…. Das Vollstreckungsverfahren wurde unter dem Aktenzeichen Esas in das Vollstreckungsverfahren überführt. Wir erheben aus den folgenden Gründen Einspruch gegen den vorläufigen Pfändungsbeschluss.

2- Wie aus der uns mit dem Zahlungsbefehl zugesandten Kopie der Bürgschaft hervorgeht, ist der Gläubiger ………, in dessen Namen das Vollstreckungsverfahren durchgeführt wird, kein rechtmäßiger Gläubiger. Er ist weder der Begünstigte des Schuldscheins noch hat er ein Indossament auf dem Schuldschein. Nach der Bestimmung von …………. ist jedoch die Anwesenheit des Wechselgläubigers auf dem Wechsel eines der zwingenden Elemente des Wechsels, der ein Wechsel ist. Der vorliegende Solawechsel ist also kein Wechsel, so dass eine vorläufige Pfändung auf der Grundlage dieses Dokuments nicht möglich ist.

3- Eine vorsorgliche Pfändungsentscheidung zugunsten von …….., bei der nicht klar ist, welche Art von Recht sie auf den Solawechsel hat, steht eindeutig im Widerspruch zu den Bestimmungen von ……….. Während der Gläubiger, der die Auszahlung des Schuldscheins an sich selbst wünscht, auf dem Schuldschein als Begünstigter oder Ziranta-Inhaber genannt werden sollte, hat der Gläubiger nicht den Titel des Gläubigers des Schuldscheins, der Gegenstand des Verfahrens ist. Es ist auch nicht bekannt, wie er den Solawechsel besitzt.

4- Der fragliche Solawechsel wurde dem Begünstigten C von ………, einem der Schuldner des Verfahrens, aufgrund seiner bestehenden Schulden ausgestellt, und der Solawechsel wurde bei Fälligkeit an den Begünstigten ausgezahlt, vorsorglichen .

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