
Was ist ein Verwaltungsgericht?
Das Verwaltungsgericht ist eines der wichtigsten Gerichte, das für Verwaltungsklagen gegen rechtswidrige Handlungen der Verwaltung zuständig ist.
Das Verwaltungsgericht ist das erstinstanzliche Gericht mit allgemeiner Zuständigkeit für Verwaltungsentscheidungen. Da das Verwaltungsgericht das allgemein zuständige Gericht ist, sind andere Gerichte nicht verpflichtet, über Verwaltungssachen zu verhandeln, es sei denn, sie sind durch Gesetz ausdrücklich dazu ermächtigt.
Die Einrichtung und die Aufgaben der Verwaltungsgerichte sind im Gesetz Nr. 2576 geregelt. Die Festlegung oder Änderung des Zuständigkeitskreises der Verwaltungsgerichte wird von der entschieden Verwaltungsgericht
Für welche Fälle ist der Verwaltungsgerichtshof zuständig?
Die Verwaltungsgerichte sind für die folgenden Verwaltungssachen zuständig, mit Ausnahme der Fälle, die in die Zuständigkeit der Steuergerichte fallen, und der Fälle, die in erster Instanz vom Staatsrat zu entscheiden sind: Verwaltungsgericht
Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus Verwaltungsverträgen ergeben, die zur Erbringung einer der öffentlichen Dienstleistungen geschlossen wurden, mit Ausnahme von Streitigkeiten, die sich aus Konzessionsverträgen und Verträgen ergeben, für die ein Schiedsverfahren vorgesehen ist,
Angelegenheiten, die in anderen Gesetzen ausdrücklich dem Verwaltungsgericht zugewiesen sind,
In Sondergesetzen festgelegte Fälle, für die der Staatsrat zuständig ist, sowie Fälle, die durch das Verwaltungsverfahrensgesetz den Verwaltungerichten zugewiesen werden, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.
WIE WIRD DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES VERWALTUNGSGERICHTS BESTIMMT?
Mit der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ist die örtliche Zuständigkeit gemeint. Mit anderen Worten: Welches Verwaltgsgericht ist geografisch für die Entscheidung der Verwaltungssache zuständig? Das zuständige Verwaltungsgericht ist das Verwaltungsgericht am Sitz der Verwaltungsbehörde, die den Verwaltungsakt oder den Verwaltungsvertrag erlassen hat, der Gegenstand des Rechtsstreits ist. Im Verwaltungsrecht ist die Zuständigkeit eine Frage der öffentlichen Ordnung und wird vom Gericht von Amts wegen wahrgenommen.
Wenn Sondergesetze ein anderes Verwaltungsgeri mit einer besonderen Bestimmung zulassen, ist dieses Gericht für die Verwaltungssache zuständig. Das Gesetz Nr. 2577 über das Verwaltungsverfahren enthält zwischen den Artikeln 32 und 38 einige außergewöhnliche und besondere Bestimmungen hinsichtlich der Zuständigkeit.
