Verletzung des Schutzrechts durch die rechtswidrige Veröffentlichung des bearbeiteten Werks

Verletzung des Schutzrechts durch die rechtswidrige Veröffentlichung des bearbeiteten Werks


Veranstaltungen
Die Klägerin übernahm am 1.4.1997 für 99 Jahre die Druck-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem von M.E.D. durch Bearbeitung von Gedichten Mehmet Akif Ersoys geschaffenen Werk “Mehmet Akif Ersoy und Safahat – Volltext und 54 Gedichte aus Safahat” und begann nach diesem Zeitpunkt mit der Veröffentlichung des genannten Werkes. Die Buchhandlung, die gemäß dem mit den Erben abgeschlossenen Vertrag seit 1943 die finanziellen Rechte an dem Werk mit dem Titel “Safahat”, das die Gedichte von Mehmet Akif Ersoy enthält, innehat, reichte am 6.4.2006 eine Schadensersatzklage gegen den Kläger ein und machte geltend, dass der Kläger mit dem von ihm veröffentlichten Werk ihre finanziellen Rechte verletzt habe. Das Gericht stellte fest, dass die Bestimmung des vorläufigen Artikels 2 des Gesetzes Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke, das am 1.1.1952 in Kraft getreten ist, auf den Fall anwendbar ist, und kam zu dem Schluss, dass bei der Wiederveröffentlichung von Werken, deren Veröffentlichungsprozess zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung durch das Gesetz Nr. 4110 abgeschlossen war, die Genehmigung des Inhabers der finanziellen Rechte eingeholt werden muss. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung und das Anbieten des fraglichen Werks rechtswidrig waren, da die Genehmigung der Buchhandlung, die die finanziellen Rechte an den Gedichten von Mehmet Akif Ersoy von seinen Erben übernommen hatte, nicht eingeholt worden war, und sprach dem Kläger 25.000 TL Schadensersatz zu. Der Kläger legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Der Kassationsgerichtshof bestätigte das Urteil, indem er es in Bezug auf die Gerichtskosten korrigierte, und wies den Antrag auf Berichtigung des Urteils zurück.
Behauptungen
Der Kläger machte geltend, dass sein Recht auf Eigentum verletzt worden sei, da die Veröffentlichung seines Werkes als rechtswidrig erachtet worden sei.
Bewertung des Gerichts
Im konkreten Fall geht es vor allem um die Frage, ob das Werk, das durch die Bearbeitung der Gedichte von Mehmet Akif Ersoy nach Ablauf der 50-jährigen Schutzfrist gemäß der 1987 geltenden Gesetzgebung entstanden ist, durch die Erhöhung der Schutzfrist auf 70 Jahre mit dem Gesetz Nr. 4110, das am 12.6.1995 in Kraft getreten ist, rechtswidrig wird.
Zunächst ist festzustellen, daß es nicht sinnvoll ist, den vorläufigen Artikel 2, der eine Bestimmung über die in der Zeit vor dem am 1.1.1952 in Kraft getretenen Gesetz Nr. 5846 entstandenen Rechte enthält, auf die Änderung durch das am 6.12.1995 in Kraft getretene Gesetz Nr. 4110 anzuwenden. Vorläufige Bestimmungen regeln die Stellung der Rechtslagen, die nach der Gesetzgebung vor den Gesetzesänderungen entstanden sind, gegenüber der neuen Regelung. Vorläufige Bestimmungen haben daher nur eine Wirkung für die Übergangszeit, für die sie vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang ist es klar, dass der Anwendungsbereich des vorläufigen Artikels 2, der erlassen wurde, um den Status der erworbenen Rechte zu regeln, die vor dem 1.1.1952, als das Gesetz Nr. 5846 in Kraft trat, entstanden sind, auf die Ereignisse vor dem 1.1.1952 beschränkt ist. Daher sollte das Gericht davon ausgehen, dass das fragliche Werk, das nach diesem Datum veröffentlicht wurde, in den Schutzbereich des Gesetzes Nr. 5846 fällt.

Unsere anderen Artikel, Sie hier

Unsere anderen Musterurteile und Petitionen finden Sie hier

Recommended Posts