Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde die Formulierung “Wahl” und “Wahl” sowie die Ausübung anderer politischer Rechte in dem Artikel des TCK aufgehoben.

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde die Formulierung “Wahl” und “Wahl” sowie die Ausübung anderer politischer Rechte in dem Artikel des TCK aufgehoben.

T.C. URTEIL

  1. Strafkammer
    Basis: 2015/4741
    Entscheidung: 2016/5636
    Entscheidungsdatum: 30.06.2016

STRAFTATBESTAND DER BEDROHUNG MIT EINER WAFFE – ENTSCHEIDUNG DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFS HEBT DIE FORMULIERUNG “WAHL UND ANDERE POLITISCHE RECHTE” IM ARTIKEL DER TCKN AUF – DAS URTEIL WIRD MIT KORREKTUR GEBILLIGT

ZUSAMMENFASSUNG: Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 08.10.2015 mit der Nummer 2014/140-2015/85 Esas und Entscheidung wurde die in Artikel 53/1-b des TPC geschriebene Formulierung “vom Wählen, vom Gewähltwerden und vom Gebrauch anderer politischer Rechte” gestrichen, was die Korrektur und die Genehmigung der Bestimmung erforderlich machte. Verfassungsgerichts .

(5237 S. K. art. 53) (5320 S. K. art. 8) (ANY. COURT. 08.10.2015 T. 2014/140 E. 2015/85 K.)

Fall und Entscheidung: Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt und der Kammer mit Beschluss der 17. Strafkammer des Kassationshofs vom 20.05.2015 zugestellt, und die Akte wurde nach Art, Strafmaß, Dauer und Datum der Tat erörtert:

I- Bei der Prüfung der Urteile gegen den Angeklagten wegen der Taten der vorsätzlichen Schädigung der Opfer … und …;

Da die Höhe der unmittelbar verhängten gerichtlichen Geldstrafen gemäß dem vorläufigen Artikel 2, der durch das Gesetz Nr. 6217 zum Gesetz über die Vollstreckung und Durchführung der Strafprozessordnung hinzugefügt wurde, das zum Zeitpunkt des Urteils in Kraft war und nach seiner Veröffentlichung am 14.04.2011 in Kraft getreten ist, endgültig ist, und da keine Berufung möglich ist, wird der Berufungsantrag des Verteidigers des Angeklagten … gemäß dem Antrag nach Artikel 317 der Strafprozessordnung Nr. 1412 unter Bezugnahme auf Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 abgelehnt,

II- Prüfung des Urteils gegen den Angeklagten wegen des Delikts der Bedrohung mit einer Waffe;

Nach dem Inhalt der Akte und dem Protokoll der Verhandlung, den rechtsgültigen und günstigen Beweisen, die gesammelt und geprüft und in der Entscheidung erörtert wurden, der Begründung und dem Ermessen des Richterkollegiums, da davon ausgegangen wird, dass bei der Annahme und Charakterisierung der vom Angeklagten begangenen Straftat kein Verstoß gegen das Verfahren und das Gesetz vorliegt, wurden die anderen Berufungseinwände als nicht relevant erachtet. Verfassungsgerichts .

Dennoch;

Es wurde zwar entschieden, dem Angeklagten die in Artikel 53/1-a-b-c-d-e StGB aufgeführten Rechte bis zum Abschluss der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zu entziehen, aber wenn er gemäß Artikel 53/3 StGB bedingt entlassen wird, wurde entschieden, den Entzug der in Artikel 53/1-c StGB aufgeführten Rechte für seine Nachkommen zu beenden; 24. 11.2015 vom 08.10.2015 wurde mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015, Nummer 2014/140-2015/85 Haupt- und Beschluss, der im Amtsblatt vom 24.11.2015 veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft getreten ist, die in Artikel 53/1-b des StGB geschriebene Formulierung “vom Wählen, Gewählt werden und der Ausübung anderer politischer Rechte” aufgehoben,

Schlussfolgerung: Since it required to be reversed and the appellate objections of the defendant … defence were deemed appropriate in this respect, the judgement is hereby VACATED against the request for the reason explained, and since the reason for reversal does not require a retrial, based on the authority granted by Article 322 of the Code of Criminal Procedure No. 1412 through Article 8/1 of the Law No. 5320, the section on the application of Article 53 of the TCC was removed from the paragraph of the judgement and replaced with the following sentence: “As a legal consequence of the defendant’s conviction with imprisonment for the crime he committed intentionally, he is deprived of the right to elect, be elected and use other political rights written in subparagraphs (a, c, d and e) and subparagraph (b) of Article 53/1 of the TCC in terms of the application of Article 53/2 of the same Law. In Anwendung von Artikel 53/1 StGB wird dem Angeklagten das aktive und passive Wahlrecht sowie die Ausübung der anderen in den Buchstaben a, c, d und e sowie in Buchstabe b genannten politischen Rechte entzogen; in Anwendung von Artikel 53/2 desselben Gesetzes wird dem Angeklagten das aktive und passive Wahlrecht sowie die Ausübung der anderen in den Buchstaben a, c, d und e sowie in Buchstabe b des Artikels 53/1 sowie in Absatz 3 desselben Artikels genannten politischen Rechte entzogen. Absatz 3 desselben Artikels, die Ausübung der elterlichen, vormundschaftlichen und treuhänderischen Befugnisse über seine eigenen Nachkommen gemäß Buchstabe c) bis zur bedingten Entlassung aus der Haftstrafe, zu der er verurteilt wurde, zu verweigern”, wurde das Urteil, das im Übrigen als verfahrens- und gesetzeskonform befunden wurde, am 30.06.2016 einstimmig beschlossen. (¤¤)

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