
Antrag auf Übermittlung der Akte an das zuständige Gericht
Aktenzeichen: …/…
GERICHT DER ERSTEN INSTANZ
(als Familiengericht)
BEKLAGTER : Vor- und Nachname, Identitätsnummer der Türkischen Republik
Anschrift
VEKILI : AV. Reşatbey mh.Türkkuşu cad.Günep panorama business Merk.B Blok Kat:8 no:801 Seyhan/ADANA Tlf: 322 458 4432 – 0532 113 1508
BEKLAGTER : Name und Nachname
Anschrift
ANWALT : Rechtsanwalt Vorname und Nachname
Anschrift
BETREFF : Unser Antrag auf Übermittlung der Akte an das zuständige Gericht.
ERLÄUTERUNGEN :
Ihr Gericht hat sich auf den Einspruch des Anwalts des Beklagten bezüglich der Akte mit dem oben genannten Aktenzeichen für unzuständig erklärt. Die Unzuständigkeitsentscheidung wurde den Parteien zugestellt und ist rechtskräftig. Wir beantragen die Übersendung der Akte an das zuständige Familiengericht Erzurum.
RECHTSGRUNDLAGEN : Art. 27, 193/III der Zivilprozessordnung und damit verbundene Rechtsvorschriften.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Aus den oben dargelegten Gründen beantragen wir, dass die Akte, die mit dem Beschluss vom …/…/… und der Nummer 2007/… als unzulässig eingestuft wurde, an das zuständige Gericht weitergeleitet wird. …/…/…
Prozessbevollmächtigter des Klägers
Name und Nachname des Anwalts AV.
Unterschrift
