
Ablehnung des Richters im Strafverfahren
Der Gesetzgeber hat in Anbetracht dieser Situationen der Richter (im Voraus) akzeptiert, dass der Richter in bestimmten Situationen nicht unparteiisch sein kann. In einigen Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass der Richter im konkreten Fall nicht unparteiisch sein kann, haben die Parteien des Falles die Möglichkeit, den Richter abzulehnen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Art dieser Situationen nicht im Voraus festgelegt wurde, sondern von den Merkmalen des konkreten Falles abhängt.
Im Folgenden wird zunächst auf die Situationen eingegangen, in denen der Richter nicht unparteiisch sein kann (der Richter kann den Fall nicht verhandeln / Gründe für eine absolute Ablehnung), die vom Gesetzgeber mit einer vorläufigen Annahme akzeptiert werden, und dann auf die Ablehnung des Richters aufgrund der Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters, die von den Parteien je nach konkretem Fall vorgebracht werden können. Strafverfahren.
