
Mahnbescheid im Steuervollstreckungsrecht
Der Gegenstand des Zahlungsbefehls im Steuervollstreckungsgesetz ist die “öffentliche Forderung”. Nachdem der Steuer-/Strafbescheid ordnungsgemäß zugestellt wurde, kann er nicht innerhalb der 30-tägigen Verfahrensfrist angefochten werden. In diesem Fall werden die Steuern und/oder Bußgelder, die Gegenstand des Bescheids sind, fällig, d. h. endgültig festgesetzt, und dann wird ein Zahlungsbefehl ausgestellt.
Was ist nach der Zustellung des Zahlungsbefehls zu tun?
Die Person, der ein “Zahlungsbefehl” wegen einer Steuerschuld zugestellt wurde, muss diese Schuld innerhalb von 15 Tagen begleichen. Oder er/sie sollte innerhalb von 15 Tagen eine Klage beim Finanzgericht einreichen. Steuervollstreckungsrecht.
Welche Einwände können in der Klage gegen den Zahlungsbefehl erhoben werden?
Die Steuerpflichtigen reichen eine Klage beim Finanzgericht ein;
- Dass die Steuerschuld verjährt ist,
- dass die Steuerschuld ganz oder teilweise beglichen wurde oder
- Sie können geltend machen, dass sie diese Schuld nicht schulden.
