wenn sich der Ehemann in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet, ist die Schönheitsoperation der anderen Frau ein Scheidungsgrund

wenn sich der Ehemann in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet, ist die Schönheitsoperation der anderen Frau ein Scheidungsgrund

Generalversammlung des Rechts

Grundlage Nummer:

Nummer der Entscheidung:

“Text der Rechtsprechung”

GERICHT: Familiengericht

Am Ende der Verhandlung, die wegen der “gegenseitigen Ehescheidung aus dem Grund der Erschütterung der Grundlage der ehelichen Gemeinschaft” zwischen den Parteien stattfand, wurde die Entscheidung des 3. Familiengerichts von Eskişehir über die Annahme der Haupt- und Verbundklage von der 2.
(2) Gegen die ablehnende Entscheidung legte der Anwalt des klagenden, sich zusammenschließenden Beklagten Berufung ein.

  1. gemäß Artikel 438 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Nr. 1086, der gemäß dem vorläufigen Artikel 3 der Zivilprozessordnung ab dem Datum der Widerspruchsentscheidung durch die Generalversammlung der Zivilkammern in der Fassung des Gesetzes vom 26.09.2004 mit der Nummer 5236 angewandt wird, wurde beschlossen, den Antrag des Anwalts der klagenden und der beklagten Partei auf Anhörung abzulehnen, da eine Anhörung in der Berufungsprüfung der Widerspruchsentscheidungen nicht stattfinden kann, und die in der Akte befindlichen Unterlagen wurden geprüft und die Notwendigkeit erörtert.

I. GERICHTSVERFAHREN
Antrag des Vertreters der klagenden und der beklagten Frau:
In der Klageschrift gab der Anwalt der klagenden beklagten Frau an, dass der beklagte Mann seiner Mandantin gedroht habe, sie umzubringen, sie aus dem Haus geworfen und Druck auf seine Mandantin ausgeübt habe, und beantragte und klagte die Scheidung der Parteien, 1.000,00TL vorsorglichen Armutsunterhalt und 150.000,00TL materiellen und 150.000,00TL immateriellen Schadenersatz.
Beklagter. Schönheitsoperation .

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