
Mehr als 100 Prozent Alkohol beeinträchtigen die Fähigkeit, sicher zu fahren
- Strafkammer des Kassationsgerichtshofs
Hauptnummer: 2019/10106
Entscheidungsnummer: 2021/3042
“Rechtsprechungstext”
Gericht :Strafgericht erster Instanz
Delikt : Fahrlässige Körperverletzung
Strafe : Verurteilung nach den Artikeln 89/4, 22/3, 62/1, 50/1-a, 52/1-4, 53/6 des Strafgesetzbuches
Gegen das Urteil über die Verurteilung des Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung hat der Angeklagte Berufung eingelegt, die Akte wurde geprüft und die Notwendigkeit erwogen:
Nach Maßgabe der Verhandlung, der erhobenen und im Urteil wiedergegebenen Beweise, der nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gebildeten Überzeugung und des Ermessens des Gerichts sowie des Umfangs der geprüften Akten werden die nicht begründeten Einwendungen des Angeklagten gegen die Berufung jedoch verworfen;
Der Angeklagte führte am Tattag gegen 20:45 Uhr ein Fahrzeug unter der Leitung und Kontrolle des Angeklagten mit 0,80 Promille Alkohol in einem Wohngebiet, 7. 40 Meter breite asphaltierte Zweirichtungsstraße zur Nachtzeit, als er zum Ort des Geschehens kam, geriet er auf die Gegenfahrbahn und stieß mit dem vom Beteiligten … gelenkten und geführten Motorrad zusammen, das ordnungsgemäß auf seiner eigenen Fahrspur fuhr, wodurch der beteiligte Fahrer … in einer Weise verletzt wurde, die durch einfache medizinische Maßnahmen nicht behoben werden konnte, und der Sozius … und der Beifahrer … wurde in einer Weise verletzt, die durch einfache medizinische Intervention beseitigt werden kann, und das Gericht akzeptierte und entschied, dass der Angeklagte die volle Schuld am Zustandekommen des Unfalls trug; Nach den Stellungnahmen der gerichtsmedizinischen Institution auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten und der etablierten Praktiken unserer Kammer, da die Menge an Alkohol von mehr als 100 Promille die Fähigkeit, sicher zu fahren, beseitigt, wird die Bestimmung der bewussten Fahrlässigkeit. beeinträchtigen.
