
Wie lautet die Scheidungsklage wegen Mordversuchs, grober Verfehlung und unehrenhaftem Verhalten?
Kastration des Lebens: Hierunter fallen alle vorsätzlichen Handlungen eines Ehegatten gegen das Recht auf Leben des anderen Ehegatten. Es ist nicht erforderlich, dass der andere Ehegatte nach der Handlung des Ehegatten verletzt wird, wichtig ist, dass der Tötungswille durch eine vorsätzliche Handlung offenbart wird.
Als missbräuchliche Behandlung gelten Verhaltensweisen, die den Ehegatten quälen, ihm Leid zufügen und seine körperliche und geistige Gesundheit beeinträchtigen. Der Richter wird je nach den Merkmalen des konkreten Falls beurteilen, welches Verhalten eine Misshandlung darstellt. In der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs werden Handlungen wie Schläge, Einsperren in einen Keller, Aushungern und Austrocknen, absichtliche Ansteckung mit ansteckenden Krankheiten und Folter als Misshandlung angesehen.
Entwürdigendes Verhalten: Eine Handlung, die in der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs als schwerwiegende Entwürdigung angesehen wird, stellt eine Erniedrigung, Entwürdigung, Beleidigung und Beschimpfung des Ehepartners vor der Gesellschaft dar. Damit ein Verhalten als Scheidungsgrund im Sinne dieses Artikels anerkannt wird, muss es sich um ein schwer entehrendes Verhalten handeln. Verhaltensweisen wie Wut, Scherze und Kritik werden nicht als schwer entwürdigendes Verhalten anerkannt.
Das Recht, eine Klage wegen Lebensgefährdung, grob unehrenhaftem oder entwürdigendem Verhalten einzureichen, erlischt sechs Monate, nachdem der Ehegatte von dem Scheidungsgrund erfahren hat, und in jedem Fall fünf Jahre nach der Entstehung dieses Grundes.
Der andere Ehegatte, der seinem Ehegatten die Tötungsabsicht, die grobe Verfehlung oder das entehrende Verhalten verzeiht, hat kein Klagerecht. Die Vergebung kann stillschweigend oder ausdrücklich, mündlich oder schriftlich erfolgen. Tritt einer dieser Tatbestände ein, hat der Ehegatte auch das Recht, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten. Selbst wenn die strafrechtlichen Ermittlungen aufgrund des Antrags des beschwerdeführenden Ehegatten, die Anzeige zurückzuziehen, eingestellt werden, bedeutet dies nicht, dass der beschwerdeführende Ehegatte seinem Ehepartner in der Scheidungssache verzeiht.
Selbst wenn der Ehegatte, auf den ein Anschlag verübt wurde, oder der Ehegatte, der ein sehr schlechtes oder entwürdigendes Verhalten an den Tag gelegt hat, kein Strafverfahren einleitet oder auf eine Strafanzeige verzichtet, kann er immer noch eine Scheidungsklage einreichen, die sich auf diese Gründe stützt.
