ANTRAG AUF EINSPRUCH GEGEN DIE SCHADENSFESTSTELLUNG

…. AN DAS PRÄSIDIUM

                                                                             ANTRAG AUF AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG





                                                                                                                               .......

VERTEIDIGER :…….

BEFANGENE :…….

BEKLAGTER : MINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN UND WOHNUNGSWESEN GENERALDIREKTION FÜR KATASTROPHENARBEITEN

GEGENSTAND : Antrag auf Aufhebung des Bescheids vom ……. über die durch das Erdbeben verursachten schweren Schäden und Aussetzung der Vollstreckung.

ERLÄUTERUNGEN : 1Bei dem Erdbeben vom 17.08.99 wurde die Immobilie ……., in der sich der Arbeitsplatz meiner Mandanten befindet, beschädigt.

2-Im Rahmen der von der Beklagten durchgeführten Schadensermittlung auf ……. wurde festgestellt, dass das Gebäude stark beschädigt ist und abgerissen werden muss.

3-Nach der Feststellung des Gebäudes haben wir ein Gutachten von İ.T.Ü., Dozent für Bauingenieurwesen, …… …….., erstellen lassen, und in dem Bericht des Sachverständigen vom 30.11.99 wurde festgestellt, dass das Gebäude beschädigt ist, der Schaden aber behoben werden kann.

4 – Aus dem Bericht des Sachverständigen geht hervor, dass das Gebäude meiner Mandanten nicht abgerissen werden muss, da es technisch möglich ist, die Schäden am Gebäude zu beseitigen. Aus diesem Grund wenden wir uns an Ihr Gericht mit dem Antrag, den von der Beklagten erlassenen Bescheid vom ……. aufzuheben und die Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens auszusetzen.

RECHTSGRUNDLAGEN: MK., OYUK, UND VERWANDTE GESETZGEBUNG

BEWEISE : ……./…../…….. BERICHT VOM ../../…. UND ANDERE BEWEISE.

ANTWORTFRIST : 30 Tage

SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Aus den oben genannten Gründen beantragen wir die Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom ……., dass das Gebäude meiner Mandanten durch das Erdbeben schwer beschädigt wurde und abgerissen werden soll, die Aussetzung der Zwangsvollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens, die Übernahme der Gerichtskosten durch die Beklagte und gemäß § 164/letzter Absatz des Rechtsanwaltsgesetzes Nr. 1136, geändert durch das Gesetz Nr. 4667, beantragen wir, dass die Anwaltskosten der Gegenseite in unserem Namen als Anwalt festgesetzt werden.

ANWALT DER KLÄGER

                                                                   .......

Unsere anderen Artikel, Sie hier

Unsere anderen Musterurteile und Petitionen finden Sie hier

Recommended Posts