BEWERTUNG DER FAHRZEUGSCHÄDEN

…. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER

                                                                                                               .......

ANTRAG AUF FESTSTELLUNG :…….

VERTRETER :…….

GEGEN DIE PARTEI :…….

THEMA : Schadensermittlung

ERLÄUTERUNGEN : 1-Das von unserem Mandanten ……. geführte Fahrzeug mit dem Kennzeichen ……. auf ……. …. Während der normalen Fahrt in Richtung ……. innerhalb der Stadtgrenzen von ……. ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Sachschaden, als das Fahrzeug mit dem Kennzeichen ……., das der Gegenpartei ……. gehört und von ……. gelenkt und geführt wird, gegen ……. auf …….. unkontrolliert von der linken Straßenseite in die Fahrbahn einfuhr.

2-Während das Fahrzeug unseres Mandanten normal auf ……. mit dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen ……. unter der Leitung und Führung des Fahrers der Gegenpartei ……. unterwegs war, verursachte der Fahrer den Unfall mit 100 % Verschulden, indem er den Fehler “Richtungswechsel und falsches Manöver” beging und gegen Artikel 47/1d des Gesetzes Nr. 2918 verstieß. Unser Mandant hat keine Schuld an dem Vorfall. Das Fahrzeug unseres Kunden befindet sich an der Adresse in der Branche, die wir Ihnen später mitteilen werden.

3- Durch diesen Unfall ist am Fahrzeug meines Mandanten ein hoher Schaden entstanden.

Da wir eine Klage gegen die andere Partei einreichen werden;

Die Menge der beschädigten Teile an unserem Fahrzeug,
Reparatur- und Arbeitskosten der beschädigten Teile,
Wertverlust,
Abschreibungsverlust,
Wie viele Tage es dauern wird, das Fahrzeug wiederherzustellen,
Wie hoch die Kosten für die Abwesenheit sein werden

Es ist obligatorisch geworden, die Feststellung durch einen Sachverständigen zu beantragen.

RECHTSGRUNDLAGEN: Zivilprozessordnung, Zivilprozessordnung, TCC und damit zusammenhängende Gesetzgebung

BEWEISMITTEL : Verkehrsunfallbericht,

SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Aus den oben genannten Gründen beantragen wir, die oben genannten Fragen durch einen von Ihrem Gericht auszuwählenden Sachverständigen zu klären, die Kosten der Klärung der Gegenpartei aufzuerlegen und die Anwaltskosten der Gegenpartei gemäß § 164/letzter Absatz des Anwaltsgesetzes Nr. 1136, geändert durch das Gesetz Nr. 4667, in unserem Namen als Anwalt zu entscheiden.

                                                           VERTRETER MIT FESTSTELLUNGSANTRAG                                                      

                                                                                                         ........

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