
Was sind individuelle Rechtsakte und Regelungsakte?
Verwaltungsakte werden im Allgemeinen in zwei Arten unterteilt: Einzelakte und Regelungsakte.
Einzelvorgänge sind Vorgänge, die unmittelbar die Interessen von Einzelpersonen berühren und deren Recht betreffen.
Regelungsakte hingegen sind Rechtsakte wie Verordnungen, Satzungen, Rundschreiben, Zirkulare, Mitteilungen und Richtlinien, die von der öffentlichen Verwaltung erlassen werden, um die Ordnung und das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten. Nichtigkeitsklagen gegen Verwaltungsakte können direkt beim Staatsrat eingereicht werden.
Regulierungsakte sind Verwaltungsakte, die dauerhafte, objektive, abstrakte und allgemeine Rechtsnormen festlegen, ändern oder aufheben.
