
Die Entscheidung, die Entscheidung aufzuheben, weil es ungerecht ist, keinen rechtmäßigen und ausreichenden Grund für den Widerstand gegen den Grund für die Aufhebung aufzuzeigen
T.C. JUDIKATIVE STRAFRECHTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
2018/3-473 E.
2020/225 K.
21/05/2020
(5237 S. K. art. 21, 22, 86, 87, 89)
Als Ergebnis der Verhandlung in der öffentlichen Angelegenheit gegen den Angeklagten … wegen des Delikts der fahrlässigen Körperverletzung wurde angenommen, dass die Handlung des Angeklagten den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt, und er wurde gemäß den Artikeln 86/1, 87/1-d, 21/2 und 31/3 des StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Auf die Berufung des Verteidigers des Angeklagten und des Anwalts des Teilnehmers gegen das Urteil des 3. Jugendgerichts Bakırköy vom 12.11.2014 mit der Nummer 520-1039 hat die 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs, die die Akte geprüft hat, am 26.12.2016 mit der Nummer 2211-21257;
“… 1) In dem Vorfall, in dem das in die Straftat hineingezogene Kind mit dem Fahrzeug unter der Leitung und Führung des Kindes am Tag des Vorfalls unterwegs war, an der Ampel nicht anhielt, obwohl das Rotlicht für den Fahrzeugverkehr eingeschaltet war, sondern weiterfuhr und das Opfer traf, das versuchte, die Straße zu Fuß zu überqueren, und dem Opfer Verletzungen zufügte, wurde davon ausgegangen, dass das Opfer infolge des in die Straftat hineingezogenen Kindes verletzt wurde, das seinen Weg in dem Glauben fortsetzte, dass das Ergebnis im konkreten Fall nicht eintreten würde, obwohl es das Ergebnis voraussah, sollte das in die Straftat hineingezogene Kind für die Straftat der Verletzung mit bewusster Fahrlässigkeit gemäß Artikel 89 und 22/3 des TPC Nr. 5237 aufgrund des Eintretens des Ergebnisses verantwortlich gemacht werden, obwohl es das Ergebnis nicht wollte, das es voraussah. Nach den Artikeln 89 und 22/3 des Strafgesetzbuches Nr. 5237 sollte das Kind, das in das Verbrechen hineingezogen wurde, für das Verbrechen der fahrlässigen Körperverletzung verantwortlich gemacht werden, aber das schriftliche Urteil wurde mit der Annahme erstellt, dass die Tat mit wahrscheinlichem Vorsatz begangen wurde, indem ein Fehler bei der Qualifikation des Verbrechens gemacht wurde,
2) Ein gerichtsmedizinischer Bericht über ein minderjähriges Opfer.Festgestellt wird, dass “kein anatomischer Mangel oder eine funktionelle Störung in der Art einer dauerhaften Schwächung oder eines Funktionsverlustes eines der Organe aufgrund des Vorfalls in dem Fall festgestellt wurde”, heißt es in demselben Bericht, dass das Opfer bei der am 01.02.2013 durchgeführten Untersuchung “Schwierigkeiten beim Gehen, Gleichgewichtsstörungen, psychische Probleme, Sehstörungen” und “eine minimale Skoliose im Lendenbereich mit der Öffnung nach rechts und der Öffnung nach links im Rückenbereich, im Röntgenbild der Beinlänge: der rechte Oberschenkelknochen war 2 cm länger als der linke Oberschenkelknochen. 2014 vom 31.01.2014 heißt es im radiologischen Bericht des Istanbul Training and Research Hospital: “Minimale Skoliose im Lendenbereich mit Öffnung nach rechts und Öffnung nach links im Rückenbereich, im Beinlängen-Röntgenbild: der rechte Oberschenkelknochen war 2 cm länger als der linke Oberschenkelknochen, es gab keinen Längenunterschied zwischen den beiden unteren Extremitäten, insgesamt war die rechte untere Extremität 2 cm länger als die linke” und im wissenschaftlichen Gutachten vom 19.01.2014 der Medizinischen Fakultät der Universität Istanbul, Abteilung für Rechtsmedizin. rechtmäßigen . 08.2014 datierten wissenschaftlichen Stellungnahme wurde ebenfalls eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) festgestellt; die Generalversammlung der gerichtsmedizinischen Institution sollte um eine Stellungnahme gebeten werden, indem alle Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder über das Opfer übermittelt werden, und nachdem die Widersprüche zwischen den Berichten beseitigt sind, sollte der Rechtsstatus des in die Kriminalität hineingezogenen Kindes bestimmt und gewürdigt werden, während es notwendig ist, den Rechtsstatus des in die Kriminalität hineingezogenen Kindes zu bestimmen und zu würdigen, aber ein schriftliches Urteil mit unvollständiger Untersuchung zu erstellen,
Entsprechend der Annahme und Anwendung;
3) Nach den Beweisen im Rahmen der Akte wird davon ausgegangen, dass das in die Kriminalität hineingezogene Kind die Tat mit einem Kraftfahrzeug begangen hat, das als Waffe betrachtet wird, und es wurde entschieden, dass das Urteil gegen das in die Kriminalität hineingezogene Kind wegen der unangemessenen Strafe aufgehoben wird, indem Artikel 86/3-e des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 nicht angewandt wird”. rechtmäßigen .
Das 3. Jugendgericht Bakırköy, das dem Aufhebungsgrund Nr. (3) der Sonderkammer entsprechend der Annahme und dem Antrag mit der Nummer 21-142 vom 18.04.2017 entsprach
“…In Übereinstimmung mit allen Gründen, die in der Akte unseres Gerichts vom 12.11.2014 mit der Nummer 520-1039 aufgeführt und oben kurz zusammengefasst sind, wird, da unser Gericht der Meinung ist, dass die dem mitgeschleppten Kind zugeschriebene Tat das Verbrechen der vorsätzlichen Körperverletzung darstellt, beschlossen, sich in den Punkten (1) und (2) des Aufhebungsbeschlusses der 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs vom 26.12.2016 mit der Nummer 2211-21257 zu widersetzen und in den Punkten (1) und (2) des Aufhebungsbeschlusses der 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs aufgrund der Tatsache, dass unser Gericht die Handlung des in die Straftat hineingezogenen Kindes als vorsätzliche Körperverletzung akzeptiert hat, und die Strafe wurde gemäß Artikel 86/3-e des türkischen Strafgesetzbuchs um 1/2 erhöht, indem das Recht auf zusätzliche Verteidigung aufgrund der Tatsache gewährt wurde, dass das in die Straftat hineingezogene Kind die Straftat der vorsätzlichen Körperverletzung mit einem Kraftfahrzeug begangen hat, das als Waffe betrachtet wird. “Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gemäß Artikel 86/1, 86/3-e, 87/1-d, 21/2 und 31/3 des türkischen Strafgesetzbuches. rechtmäßigen .
Auf die Berufung dieses Urteils, gegen das die Verteidigung des Angeklagten Einspruch eingelegt hat, wurde die Akte gemäß Artikel 307 der Strafprozessordnung Nr. 5271, geändert durch Artikel 36 des Gesetzes Nr. 6763, mit der Mitteilung des Generalstaatsanwalts des Kassationsgerichts vom 14.11.2017 und der Nummer 56281 mit dem Antrag auf “Umkehrung” an die Einspruchskammer übermittelt. Die Akte, die gemäß Artikel 307 der Strafprozessordnung Nr. 5271, geändert durch Artikel 36 des Gesetzes Nr. 6763, an die Kammer gesandt wurde, deren Entscheidung angefochten wurde, wurde von der 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs bewertet, die eine Prüfung gemäß demselben Artikel durchführte, und die Akte, die an das Erste Präsidium des Kassationsgerichtshofs zurückgesandt wurde, wurde von der Strafvollversammlung bewertet und aus den dargelegten Gründen entschieden.
IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION
