
Vollstreckungsverfahren mit Räumungsantrag
Bei Nichtzahlung des Mietzinses oder Ablauf der Mietzeit kann der Vermieter die Räumung der Immobilie direkt über das Vollstreckungsamt beantragen. Dieser Weg ist einfacher als die beiden anderen unten erläuterten Wege und wird in der Praxis am häufigsten gewählt.
Zahlt der Mieter die Miete nicht oder nicht pünktlich, kann der Vermieter die Räumung verlangen. Dieser Weg, der in der Praxis als Räumung ohne Urteil wegen Nichtzahlung der Miete bezeichnet wird, ist der wirksamste und schnellste Weg zur Räumung. Anders als bei der Zwangsräumung nach zwei berechtigten Mahnungen besteht hier keine Verpflichtung, dem Mieter, der die Miete nicht zahlt, eine Kündigung zukommen zu lassen.
Vermieter sollten darauf achten, den Räumungsantrag in dem Vollstreckungsverfahren zu präzisieren, das sie wegen der nicht gezahlten Miete einleiten werden.
Im Zahlungsbefehl, der dem Schuldner im Vollstreckungsverfahren mit Räumungsaufforderung zugestellt wird, steht geschrieben, dass der Schuldner innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls Einspruch gegen die Forderung erheben kann, und wenn er dies nicht tut, muss er die Miete innerhalb von 30 Tagen zahlen, andernfalls wird er geräumt.
Erhebt der Schuldner nicht innerhalb von 7 Tagen Einspruch gegen das Verfahren, sondern zahlt die Schuld einschließlich aller Verfahrenskosten innerhalb von 30 Tagen, wird er nicht aus der Immobilie zwangsgeräumt. Erhebt der Schuldner innerhalb von 7 Tagen Einspruch gegen das Verfahren, wird das Vollstreckungsverfahren eingestellt.
Die 7-Tage-Frist entspricht der allgemeinen Pfändungsfrist in Vollstreckungsverfahren ohne Vollstreckungstitel. Die 30-Tage-Frist ergibt sich jedoch nicht aus dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz. Diese Frist ergibt sich aus dem türkischen Obligationenrecht Nr. 6098.
Wenn die 30-Tage-Frist ab der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner abgelaufen ist und die Schuld immer noch nicht vollständig beglichen wurde, wird der Mietvertrag vom Vermieter gekündigt. Danach ist es notwendig, eine Räumungsklage beim Vollstreckungsgericht einzureichen.
