ZINSRECHT ERHÖHUNG DES NIESSBRAUCHPREISES

AN DEN EHRENWERTEN RICHTER

DER KLÄGER :…….

VERTEIDIGER :…….

BEKLAGTER :…….

BETREFF : ……. Unser Antrag auf Einziehung von Zinsforderungen.

ERLÄUTERUNGEN :Unser Mandant ….. …….. ……. Bundesland, ……. Bezirk, ……. Nachbarschaft, ……. ……m2 Grundstück, eingetragen im Grundbuch unter ……., Pafta No:……., Ada No:……., Parcel No:……..

Die beklagte Institution hat ein Dienstbarkeitsrecht auf dem …. m2 großen Teil des Grundstücks unseres Kunden eingerichtet und ………-TL Dienstbarkeitsgebühr veranschlagt.

Für die Erhöhung der bewerteten Dienstbarkeitsgebühr haben wir ……. auf ../../…. auf ……. Vor dem Zivilgericht erster Instanz ../…. E. und am ../../…. wurde beschlossen, der am ../../…. eingereichten Klage teilweise stattzugeben und den zusätzlichen Enteignungsbetrag von ………-TL von der Beklagten zu übernehmen und an den Kläger auszuzahlen.

Aufgrund eines versehentlichen Fehlers in unserem Klageantrag vom …/…/…. hat das Gericht jedoch keine Zinsen zugesprochen, da wir keine Zinsen beantragt haben.

Nach der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs hindert die Tatsache, dass während des Preiserhöhungsverfahrens keine Zinsen verlangt wurden, nicht daran, zu einem späteren Zeitpunkt eine Zinsklage einzureichen. Daher ist es notwendig, die vorliegende Klage einzureichen, um den Betrag von …………-TL einzutreiben, der den gesetzlichen Zinsen zwischen dem Datum der Klage ../../…. und dem Datum der Entscheidung ../../….. entspricht.

URSACHEN : Enteignungsgesetz, Obligationenrecht, Zivilprozessordnung und damit zusammenhängende Gesetzgebungen

BEWEISE :…….. Zivilgericht erster Instanz ../…. Akte Nr. E. und Dokumente in der Akte

ABSCHLUSS DES ANTRAGS : Aus den oben genannten Gründen von der Beklagten den Betrag von …………TL zu erheben, der dem Betrag der gesetzlichen Zinsen zwischen dem Datum der Klage ../../…. und dem Datum der Entscheidung ../../…. entspricht, …….

                                                                   DER VERTRETER DER BEKLAGTEN

                                                                                                             .......

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