
…. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER
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DER KLÄGER :…….
DIE BEKLAGTEN :…….
BEKLAGTER :…….
GEGENSTAND : VERHINDERUNG DER BESCHLAGNAHME WEGEN UNRECHTMÄSSIGER BESETZUNG UND UNBESCHADET UNSERES RECHTS, MEHR ZU FORDERN UND ZU KLAGEN ……. ÜBER UNSERE FORDERUNG NACH ECRIMİMİSİL.
ERLÄUTERUNGEN :1-Unsere Mandantin ……. hat die Immobilie unter der Adresse ……., die im Eigentum des Beklagten ……. steht, vom Beklagten gekauft.
2-Der Beklagte erklärte, dass er das Haus räumen würde, während er die Immobilie, die ihm gehörte und die er bewohnte, an unseren Mandanten verkaufte, woraufhin unser Mandant die Wohnung kaufte. Nachdem der Beklagte das Haus an unsere Mandantin verkauft hatte, räumte er das Haus jedoch nicht und wohnte weiterhin dort. Trotz aller Warnungen unserer Mandantin sitzt er weiterhin dort und zahlt keine Gebühr dafür.
3-Unsere Mandantin wurde durch das Versäumnis des Beklagten, die betreffende Immobilie zu räumen, schikaniert. Unser Mandant hat dem Beklagten nicht erlaubt, in der von ihm gekauften Wohnung zu wohnen. Angesichts dieser Situation kann unser Mandant die von ihm gekaufte Wohnung weder nutzen noch in den Genuss ihrer Vorteile kommen.
4-Der Beklagte ist eine unrechtmäßige Besetzung und es ist notwendig geworden, diese Klage einzureichen, um sein ungerechtes Eingreifen zu verhindern.
RECHTSGRUNDLAGEN : Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung und damit zusammenhängende Gesetzgebung
BEWEISMITTEL : Grundbuchamt, Zeugen, Beweismittel und Sachverständigengutachten, sonstige gesetzliche und ermessensabhängige Beweismittel usw.
REAKTIONSZEIT : 10 Tage
SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Aus den oben genannten Gründen beantragen wir, die ungerechtfertigte Beschlagnahme durch den Beklagten zu verhindern und, unbeschadet unseres Rechts, mehr zu fordern und einzuklagen, die Einziehung von ……. ecrimisil nebst gesetzlichen Zinsen ab dem Datum der Intervention wegen der unrechtmäßigen Nutzung der Immobilie, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und die gegnerische Anwaltsgebühr in unserem Namen als Rechtsanwalt gemäß dem 164/letzten Absatz des Gesetzes Nr. 1136, geändert durch das Gesetz Nr. 4667, zuzusprechen.
ANWALT DES KLÄGERS
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