Was ist ein Fall von Namensänderung?

Was ist ein Fall von Namensänderung?

Der Fall der Namensänderung ist in Artikel 27 des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt. Nach diesem Artikel kann die Namensänderung nur beim Richter beantragt werden, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen. Das Recht, seinen Namen zu ändern, ist die Ausübung eines Rechts der persönlichen Existenz, das fest mit der Person verbunden ist. Da Namen für Menschen sehr wichtig sind, kann bei Vorliegen eines berechtigten Grundes beim Gericht eine Namensänderung beantragt werden. Wenn die Person ihren Namen ändert, ändert sich ihr persönlicher Status nicht. Außerdem geht es bei der Namensänderung nicht nur um die Änderung des bestehenden Namens. Daher können Personen bei Vorliegen eines berechtigten Grundes beim Gericht beantragen, dem bestehenden Namen einen zweiten Namen hinzuzufügen, oder sie können auch die Löschung ihres zweiten Namens beantragen.

WAS SIND DIE BERECHTIGTEN GRÜNDE IN EINER NAMENSÄNDERUNGSSACHE?
Die berechtigten Gründe in einer Namensänderungssache sind im Gesetz nicht aufgeführt und relativ. Da Namen für Personen stehen, können berechtigte Gründe je nach Fall variieren, und auch persönliche Gründe können als berechtigte Gründe akzeptiert werden. Um einige Beispiele für berechtigte Gründe zu nennen,

Der Name einer Person ist lustig, lächerlich,
Er gehört zu einem Straftäter, der in der Gemeinschaft berüchtigt oder bekannt ist,
Sein Name wird mit einem schlimmen Vorfall in Verbindung gebracht,
Es handelt sich um einen Namen, der nicht mit den allgemeinen Moralvorstellungen übereinstimmt,
Es ist schwierig, den Namen der Person auszusprechen
Eine Erinnerung an das Trauma der Person,
Berufliche Gründe,
Künstlerische Rechtfertigungen,
Menschen haben nicht das Gefühl, dass sie zu ihrem Namen gehören,
Erkennung einer Person unter einem anderen Namen als dem, der in ihrem Personalausweis steht,
politische, unmoralische Namen, die Menschen beleidigen,
Der Wechsel der Religion kann als Beispiel angeführt werden.
WAS GESCHIEHT, WENN ES KEINEN BERECHTIGTEN GRUND FÜR DIE NAMENSÄNDERUNG GIBT?
Wenn es keinen berechtigten Grund gibt, den Namen einer Person zu ändern, kann der Antrag des Klägers, der seinen Namen durch den von der Bevölkerungsdirektion entsandten Vertreter ändern lassen möchte, abgelehnt werden. Denn der Beklagte in Namensänderungsfällen ist die Direktion für Bevölkerungsfragen. Aus diesem Grund schickt die Direktion für Bevölkerungsfragen einen Vertreter als Gegenpartei zu den Anhörungen.

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