können das adoptierte Kind und seine Nachkommen Erben sein

können das adoptierte Kind und seine Nachkommen Erben sein

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erben der Angenommene und seine Nachkommen vom Annehmenden als Blutsverwandte. Gleichzeitig bleibt die Erbenstellung des Angenommenen in seiner wirklichen Familie bestehen. Mit anderen Worten: Bei der Erbteilung erben der Angenommene und seine Nachkommen sowohl von ihrer eigenen Familie als auch vom Annehmenden.

Der Angenommene und seine Nachkommen erben jedoch nur von dem Annehmenden, d. h. sie können nicht von den Verwandten des Annehmenden erben.

Gleichzeitig ist das Erbe zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen und seinen Nachkommen einseitig, d. h. der Angenommene und seine Nachkommen erben vom Annehmenden, während der Annehmende und seine Verwandten nicht vom Angenommenen erben können. Das Erbe ist hier das gesetzliche Erbe.

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