Beendigung des Mietvertrags

Beendigung des Mietvertrags

Beendigung des Mietvertrags aus Gründen, die beim Vermieter liegen

Die Möglichkeit des Vermieters, den Mietvertrag zu kündigen, wird in den Artikeln 350, 351 und 352 des türkischen Obligationenrechts erläutert, in denen die “Gründe für die Räumung” geregelt sind. Die relevanten Punkte werden als “Gründe für die Beendigung des Mietvertrags durch einen Rechtsstreit” mit den Unterüberschriften “Aus Gründen, die vom Vermieter herrühren” und “Aus Gründen, die vom Mieter herrühren” beschrieben.

TCO Art. 350- Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen

a) Notwendigkeit, Wiederaufbau und Wiedererrichtung

1- Wenn die Verpflichtung besteht, das Mietobjekt für sich selbst, seinen Ehepartner, seine Kinder, seine Nachkommen, seine Eltern oder andere Personen, die ihm gegenüber rechtlich unterhaltspflichtig sind, zu nutzen, weil er eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz benötigt,

2- wenn das Mietobjekt zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Sanierung erheblich repariert, erweitert oder verändert werden muss und es unmöglich ist, das Mietobjekt während dieser Arbeiten zu nutzen,

Der Vermieter kann den Mietvertrag durch Einreichung einer Klage innerhalb eines Monats ab dem zu bestimmenden Datum unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der Fristen für die Kündigung gemäß den allgemeinen Bestimmungen über die Miete bei unbefristeten Verträgen kündigen.

Wird diese Gesetzesbestimmung beachtet, kann davon ausgegangen werden, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigt;

Wenn wir unter der oberen Überschrift der Erforderlichkeit betrachten;

1- Wohn- oder Arbeitsplatzbedarf;

Wenn der Vermieter gezwungen ist, die gemietete Immobilie als Wohnung oder Arbeitsplatz für sich selbst, seinen Ehegatten, seine Ehegattin, seine Nachkommen, seine Verwandten in aufsteigender Linie oder andere Angehörige zu nutzen, kann er den Mietvertrag auf dem Rechtsweg kündigen.

2- Wiederaufbau und Wiedererrichtung

Der zweite Punkt, der eine Kündigung des Mietvertrags wegen Verstoßes gegen Artikel 350 Absatz 2 BauGB erforderlich macht, ist die Unmöglichkeit der Nutzung während dieser Arbeiten, wenn die gepachtete Immobilie zu Zwecken der Flächennutzung erheblich repariert, erweitert oder verändert werden muss. Wie in der Doktrin festgelegt, besteht der Zweck des Wiederaufbaus darin, das Mietobjekt durch Reparaturen und Änderungen vor dem Ruin zu bewahren oder es vollkommener und architektonisch ästhetischer zu machen, als es ist (Erdoğan ibid. S. 185). Voraussetzung für die Beendigung des Mietvertrages ist, dass die vorzunehmenden Renovierungs-, Instandsetzungs- und Veränderungsarbeiten dem Zweck der Bebauung dienen und das Vorhaben genehmigt ist und das Mietobjekt während dieser Arbeiten nicht vertragsgemäß genutzt werden kann (Urt. 6. HD 30.10.2001 T. 2001/8062 E. 2001/8237 K.).

b) Erfordernis des neuen Eigentümers

Artikel 351 – Ist derjenige, der das Mietobjekt später erwirbt, verpflichtet, das Mietobjekt für sich selbst, seinen Ehegatten, seine Nachkommen, seine Verwandten in aufsteigender Linie oder andere Personen, die von ihm rechtlich abhängig sind, zu nutzen, weil er eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz benötigt, kann er den Mietvertrag mit einer nach sechs Monaten einzureichenden Klage kündigen, sofern er dies dem Mieter innerhalb eines Monats ab dem Tag des Erwerbs schriftlich mitteilt.

Auch derjenige, der das Mietobjekt später erwirbt, kann sein Recht auf Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund ausüben, indem er innerhalb eines Monats nach Ablauf des Mietvertrags Klage erhebt.

Der erste Punkt, der in diesem Artikel zu beachten ist, ist, dass der neue Eigentümer dem Adressaten mitteilen muss, dass er die gepachtete Immobilie innerhalb eines Monats ab dem Datum des Erwerbs der betreffenden Wohnung oder des Arbeitsplatzes benötigt, um die Räumung gemäß der Bestimmung der TCO 350/1 zu beantragen, und dass die betreffende Immobilie innerhalb von sechs Monaten an ihn zurückgegeben werden muss, andernfalls wird er nach Ablauf der Sechsmonatsfrist Rechtsmittel einlegen; er wird eine Klage einreichen.

Beendigung des Mietvertrags aus Gründen, die in der Person des Mieters liegen

Die Möglichkeit des Vermieters, den Mietvertrag zu kündigen, wird in den Artikeln 350, 351 und 352 des türkischen Obligationenrechts erläutert, in denen die “Räumungsgründe” geregelt sind. Die relevanten Punkte werden als “Gründe für die Beendigung des Mietvertrags durch Klage” mit den Unterüberschriften “Aus Gründen, die vom Vermieter herrühren” und “Aus Gründen, die vom Mieter herrühren” beschrieben. In diesem Artikel wird die Beendigung des Pachtvertrags durch einen Rechtsstreit aus Gründen, die beim Pächter liegen, untersucht.

Artikel 352 – Wenn der Mieter sich schriftlich verpflichtet hat, die gemieteten Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Übergabe der gemieteten Räume zu räumen, aber die gemieteten Räume nicht geräumt hat, kann der Vermieter den Mietvertrag durch Beantragung der Zwangsvollstreckung oder Einreichung einer Klage innerhalb eines Monats ab diesem Zeitpunkt kündigen.

Hat der Mieter bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zwei berechtigte schriftliche Abmahnungen wegen Nichtzahlung des Mietzinses innerhalb der Mietzeit, bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr oder mehr innerhalb eines Mietjahres oder eines Zeitraums von mehr als einem Mietjahr veranlasst, so kann der Vermieter den Mietvertrag durch Klageerhebung innerhalb eines Monats zum Ende der Mietzeit und bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zum Ende des Mietjahres, in dem die Abmahnungen erfolgten, kündigen.

Verfügt der Mieter oder sein Ehegatte über eine zum Wohnen geeignete Wohnung innerhalb der Gemeindegrenzen desselben Landkreises oder derselben Stadt, so kann der Vermieter, wenn er dies bei Abschluss des Mietvertrages nicht weiß, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Vertragsende durch Klage kündigen.

Räumungsverpflichtung;

Eine Verpflichtung des Mieters, die gemietete Immobilie zu räumen.

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