
die Höhe der Entschädigung für den Fall, dass zusammen mit der Kündigungsklage eine Vollstreckungsklage eingereicht wird
Artikel 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes Nr. 2577 Artikel 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 legt fest, dass Verwaltungsklagen mit unterzeichneten Anträgen an den Staatsrat, das Verwaltungsgericht und die Steuergerichtspräsidenten einzureichen sind. Die Anträge müssen die Namen, Vornamen oder Titel und Anschriften der Parteien und gegebenenfalls ihrer Anwälte oder Vertreter, den Gegenstand und die Gründe der Klage und die Beweise, auf die sie sich stützt, das Datum der schriftlichen Bekanntgabe des Verwaltungsakts, der Gegenstand der Klage ist, den Streitwert in Fällen mit Vollurteil und die Anzahl der Anträge und der Kopien der ihnen beigefügten Dokumente um eins höher sein als die Anzahl der gegnerischen Parteien. Kündigungsklage
In diesem Fall; wenn ein Antrag auf Entschädigung zusammen mit dem Antrag auf Annullierung gestellt wird, sollte der Betrag, über den entschieden werden soll, um entschädigt zu werden, klar und vollständig angegeben werden und die Klage sollte durch Hinterlegung der Gebühren über diesen Betrag eingereicht werden, während der Antrag für die Klage gegen Artikel 3 des Gesetzes Nr. 2577 verstößt, da der Antrag für die Klage gegen Artikel 3 des Gesetzes Nr. 2577 verstößt, wenn eine vollständige gerichtliche Klage zusammen mit dem Antrag auf Annullierung eingereicht wird, sollte der Betrag, über den entschieden werden soll, um entschädigt zu werden, vollständig geschrieben werden und die Gründe für diesen Betrag sollten angegeben werden und eine neue Klage sollte mit Anträgen eingereicht werden, die von einer mehr als der Anzahl der gegnerischen Parteien unterzeichnet werden. Aus den dargelegten Gründen wurde gemäß Artikel 15/1-d des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 beschlossen, den Antrag auf Einreichung einer Klage innerhalb von 30 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses gemäß Artikel 3 abzulehnen und dem Kläger mitzuteilen, dass die Klage abgewiesen wird, wenn derselbe Fehler in dem nach der Ablehnung des Antrags gemäß Artikel 15/5 desselben Gesetzes erneut eingereichten Antrag gemacht wird.( 13. Kammer des Staatsrats – Beschluss: 2015/4231). Kündigungsklage
