Antrag auf Einspruch gegen eine gerichtliche Kontrollentscheidung

Antrag auf Einspruch gegen eine gerichtliche Kontrollentscheidung

-MUSTER-PETITION-

ANKARA ( ) STRAFGERICHTSHOF FRIEDENSGERICHT

(Zu senden)

ANKARA ( ) STRAFRECHTLICHER FRIEDENSGERICHTSHOF

UNTERSUCHUNGSNUMMER :

INFORMATIONEN ZUR AKTE :

Entscheidung der gerichtlichen Kontrolle

Berufungskläger Verdächtiger :

ANSCHRIFT :………

Verteidiger :

ADRESSE :

TELEFON :

Vorgeworfene Straftat : Gemäß Artikel … des türkischen Strafgesetzbuches

Entscheidung der richterlichen Kontrolle

Gegebenes Datum : …/…/2021

GEGENSTAND DES ERSUCHENS : Entscheidung des Richters vom ../../2021, 2021/…….

UNSERE ERKLÄRUNGEN : Ankara ( ) Strafgerichtshof des Friedens vom 16/08/2021, 2021/……. Untersuchung (mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Ankara CBS …………… vom ../../2021 und mit der Nummer 2021/….. Ermittlungsnummer) wurde beschlossen, den verdächtigen Mandanten unter gerichtliche Kontrolle zu stellen.

Da jedoch die Voraussetzungen für die Unterstellung des Mandanten unter richterliche Kontrolle nicht gegeben sind, erheben wir Einspruch gegen die betreffende Entscheidung. Nämlich

STRAFPROZESSORDNUNG 109. In Anbetracht der gerichtlichen Kontrollmaßnahme und der in Artikel 109 der Strafprozessordnung aufgeführten Gründe und deren Fortführung sind die erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass einer gerichtlichen Kontrollentscheidung für den Mandanten nicht gegeben. Aus diesem Grund sollte Ihr Gericht entscheiden, die gerichtliche Kontrollmaßnahme und alle darin enthaltenen Sanktionen aufzuheben.

Nach unserem Recht müssen für den Erlass eines gerichtlichen Kontrollbeschlusses zunächst die in Artikel 100 der Strafprozessordnung aufgeführten Haftbedingungen erfüllt sein. Wie aus der Prüfung der Akte hervorgeht, sind die Voraussetzungen des Artikels 100 der Strafprozessordnung jedoch nicht erfüllt. Nach Artikel 100 der Strafprozessordnung sind die Bedingungen, die als Grund für eine Festnahme akzeptiert werden können, “das Vorliegen konkreter Tatsachen, die den Verdacht erwecken, dass der Verdächtige oder der Beschuldigte fliehen, sich verstecken oder entkommen wird; das Verhalten des Verdächtigen oder des Beschuldigten begründet den dringenden Verdacht, dass er Beweise vernichtet, verheimlicht oder verändert, versucht, Zeugen, Opfer oder andere unter Druck zu setzen”. Diese Voraussetzungen sind in der Tat nicht erfüllt. Bei dem Verdächtigen besteht kein Fluchtverdacht; er hat einen festen Wohnsitz. Der Verdächtige kann die Beweise nicht verdecken; die Beweise sind den Justizbehörden vorgelegt worden.

(2) Die richterliche Kontrollentscheidung wird vorsorglich getroffen. In Anbetracht des in Artikel 5 der EMRK und Artikel 19 unserer Verfassung garantierten Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person sollte die fragliche Entscheidung, die ohne jegliche Bedingungen ergangen ist, nicht mehr als Maßnahme, sondern als eine dem Verdächtigen auferlegte Strafe betrachtet werden. Dies verstößt gegen das Verfahren, das Gesetz und sogar gegen die Billigkeit.

(3) Es liegen keine Tatsachen vor, die auf einen dringenden Verdacht einer Straftat gegen den verdächtigen Mandanten hindeuten. Die gerichtliche Kontrollanordnung ist ungerecht und sehr schwerwiegend; sie legt dem Mandanten schwere Verpflichtungen auf und schädigt seinen Ruf. Diese Situation bringt den Mandanten und sogar seine Familie in eine Lage, die in Zukunft nur schwer zu kompensieren sein wird.

4 Die durch die gerichtliche Kontrollentscheidung auferlegten Verpflichtungen erschweren das tägliche Leben und das Geschäftsleben des Mandanten. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die gerichtliche Kontrollentscheidung keine Vorsichtsmaßnahme mehr für den Kunden und seine Familie; sie wird zu einer Strafe; sie ist verfahrens- und rechtswidrig.

In Übereinstimmung mit all diesen Erklärungen ist es eine übertriebene Maßnahme für den verdächtigen Mandanten, unter richterlicher Kontrolle zu bleiben. Wie wir in der Anhörung gefordert haben, ist es notwendig, die Aufhebung aller Verpflichtungen, die dem verdächtigen Mandanten mit der richterlichen Kontrollentscheidung auferlegt wurden, zu beschließen.

SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Aus allen oben erläuterten und von Amts wegen zu berücksichtigenden Gründen,

1.Ankara ( ) Strafgerichtsbarkeit des Friedens 2021/……. Die Entscheidung, unter richterliche Kontrolle gestellt zu werden, ist im Rahmen der Akte mit dem Abfragezeichen 2021/_COPY_COPY gegeben,

  1. für den Fall, dass unser Antrag abgelehnt wird, beantragen wir in Vollmacht, dass unsere Akte an die zuständige Behörde weitergeleitet wird, damit eine Entscheidung im Sinne unseres Antrags getroffen wird. 19.08.2021
    • Antrag auf Aufhebung der richterlichen Kontrollentscheidung
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